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Abkommen: Piraten sollen in Kenia vor Gericht

Deutschland hat Kenia am Montag offiziell das Gesuch auf Übernahme der neun Piraten überreicht, die sich derzeit noch auf der Fregatte "Rheinland-Pfalz" befinden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft verzichtet auf Strafverfolgung.

Das Gesuch wurde nach Angaben des Auswärtigen Amtes in Berlin über die deutsche Botschaft in der Hauptstadt Nairobi übergeben. Danach können die Seeräuber an diesem Dienstag nach dem Einlaufen der "Rheinland-Pfalz" in Mombasa an die kenianischen Behörden überstellt werden.

Sie sollen dann in Kenia vor Gericht gestellt werden, nachdem die Staatsanwaltschaft in Hamburg auf eine weitere Strafverfolgung verzichtet hatte. Grundlage ist ein am vergangenen Freitag geschlossenes Abkommen der Europäischen Union (EU) mit Kenia über die Strafverfolgung von Piraten, die innerhalb der EU-Mission "Atalanta" gefasst werden.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte zunächst mit Erfolg deutsche Haftbefehle beantragt, danach aber auf die weitere Strafverfolgung der somalischen Seeräuber in Deutschland verzichtet. Man sei "nach eingehender Prüfung" zu dem Ergebnis gekommen, dass in Kenia Piraterie ebenfalls strafbar sei und "Mindeststandards bei der Durchführung eines Strafverfahrens" gesichert seien, hieß es aus der Behörde. (küs/dpa)

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