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Namentliche Abstimmung im Bundestag.

© picture alliance/dpa/Sören Stache

Änderung der Geschäftsordnung der Bundesregierung: So will die FDP die Gesetzgebung transparenter machen

Manche Ministerien machten Gesetzesänderungen absichtlich kompliziert, kritisiert die FDP. Die Liberalen wollen das nun ändern.

Es sind oft seitenlange Papiere, gespickt mit Fachbegriffen und durchsetzt von Juristen-Sprache – die Gesetzentwürfe, die regelmäßig im Bundestag behandelt werden, sind nichts für Laien. Wer kein Experte oder eine Expertin ist, hat mitunter Schwierigkeiten, den Inhalt zu verstehen.

Die FDP-Bundestagsfraktion will das ändern und den Gesetzgebungsprozess ein Stück transparenter machen. In einem Antrag, der aktuell von den Liberalen ausgearbeitet wird, fordern sie die Bundesregierung auf, „zukünftig allen Gesetzentwürfen der Regierung sowie allen Diskussions- und Referentenentwürfen eine Synopse beizufügen“. Eine Synopse ist eine Art Zusammenfassung, in der Texte gegenübergestellt werden, um Unterschiede schnell sichtbar zu machen.

Im Fall der Gesetzentwürfe sollen nach dem Willen der FDP „die aktuelle Rechtslage sowie die Änderungen mit entsprechenden Hervorhebungen gegenüberstellt“ werden. Das Verfahren soll, so lautet die Forderung, in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien festgeschrieben werden, die auch die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Parlament regelt.

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„Synopsen würden den Gesetzgebungsprozess beschleunigen helfen und zugleich transparenter machen“, sagt Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion. „Wenn wir das Vertrauen in politisches Handeln stärken wollen, sollte uns dieser Schritt die Mühe wert sein.“

Marco Buschmann ist Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion.
Marco Buschmann ist Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion.

© picture alliance / Annegret Hils

„Möglichst komplizierte Änderungstechnik“

Zur Begründung heißt es in dem geplanten Antrag, dass mit vielen Gesetzentwürfen nur einzelne Wörter oder Vorschriften in bereits bestehenden Gesetzen verändert würden. Die ursprünglichen Textstellen samt vorgeschlagenen Änderungen sollten deshalb den Entwürfen beiliegen, heißt es in dem geplanten FDP-Antrag. Das könnte den Gesetzgebungsprozess „erheblich weniger mühsam und zeitaufwändig“ machen, weil das die Arbeit für Abgeordnete und deren Büros reduzieren würde. „Einige Ministerien erstellen bereits solche Synopsen für einzelne Gesetzesvorhaben, während bei anderen Ministerien der Eindruck entsteht, dass sie sich mit Absicht einer möglichst komplizierten Änderungstechnik bedienen.“

Für Buschmann ist der Vorstoß „ein kleiner Schritt für den Regierungsapparat“, aber „ein großer Schritt für ein effizientes und handlungsfähiges Parlament“. Der geplante FDP-Antrag reiht sich ein in die Bemühungen der Oppositionsfraktion, die Bundesregierung zu mehr Transparenz zu drängen. In der Coronapolitik wünschen sich die Freidemokraten eine stärkere Einbindung des Bundestags. Im November forderten sie etwa, dass die Bundeskanzlerin gesetzlich verpflichtet werde, „im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung über Lage, Themen und Ziele der Bundesregierung bei diesen Treffen abzugeben“.

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