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Algorithmus oder Rufschädigung?: Googles Macht und Ohnmacht

Ein kleiner Versuch widerlegt die beste Verteidigungsstrategie. Tippt man in der Google-Suche „Jude“ Buchstabe für Buchstabe ein, werden durch die Autocomplete-Funktion unterschiedliche Begriffe angeboten – von Jobbörse über Justin Bieber bis zu Judith Rakers.

Ein kleiner Versuch widerlegt die beste Verteidigungsstrategie. Tippt man in der Google-Suche „Jude“ Buchstabe für Buchstabe ein, werden durch die Autocomplete-Funktion unterschiedliche Begriffe angeboten – von Jobbörse über Justin Bieber bis zu Judith Rakers. Doch beim E endet die Funktion, um jeden Antisemitismus im Keim zu ersticken. Gleiches gilt auch für das Suchwort Kinderpornografie. Davon will Google derzeit jedoch nichts wissen: „Die bei der Google-Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider“, hatte Google-Sprecher Kay Overbeck auf die Klage von Bettina Wulff erwidert. Die Gattin des Ex-Bundespräsidenten will mit einer Klage verhindern, dass ihr Name bei der Google-Suche mit Begriffen wie „prostituierte“, „escort“ und „artemis“ verbunden wird. Dass technische Filter möglich sind, ist seit Februar 2005 offensichtlich. Damals hatten die großen deutschen Suchmaschinenbetreiber von Google über MSN bis zu Yahoo eine Selbstverpflichtung beschlossen. Um die Diskussion über die Macht der Suchmaschinen zu beenden, vereinbarten sie technische Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Seiten mit jugendgefährdenden Inhalten werden seither nicht mehr in den Ergebnislisten und auch nicht in der 2008 eingeführten Autocomplete-Funktion angezeigt. Der Verbraucherschutz und das Urheberrecht sind ebenfalls geschützt. Bettina Wulff könnte vor Gericht also durchaus Aussichten auf Erfolg haben. In Frankreich, Italien und Japan unterlag Google bereits, auch wegen Verletzung der Privatsphäre.

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