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Mehr Leitungen. Die Energiewende geht nicht ohne den Netzausbau. Foto: dpa

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Politik: Andere Pläne

Die Länder fordern Änderungen am Energiepaket der Bundesregierung – es geht um Netzausbau und Gebäudesanierung

Berlin - Die Bundesregierung muss bei ihrem Gesetzespaket zum Atomausstieg und Energieversorgungsumbau wohl in zwei Bereichen nachbessern. Sowohl beim Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus als auch bei der geplanten steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung baut sich vor der Bundesratssitzung am Freitag breiter Widerstand aus den Ländern auf. Im einen Fall geht es um die Planungshoheit bei der konkreten Trassenführung, im anderen ums Geld.

Beim Netzausbau hat sich Hessen in eine Wortführerrolle gebracht – denn ein großer Teil der neuen Trassen, die Strom aus dem Norden in Richtung Süden transportieren sollen, wird wohl durch das in der Mitte gelegene Bundesland führen. Wie alle anderen Landesregierungen auch will die schwarz-gelbe Regierung in Wiesbaden die Planung der Trassenführung aber nicht allein dem Bund überlassen und legt daher einen eigenen Gesetzentwurf für die Beschleunigung des Netzausbaus vor, den eine Ländermehrheit wohl mittragen wird. Denn auch die von SPD und Grünen geführten Länder stellen in ihrer Beschlussvorlage für Freitag fest: „Der Bundesrat lehnt die Übertragung der Planfeststellung für größere länderübergreifende Leitungsprojekte auf die Bundesnetzagentur ab.“ Im Extremfall könnte es also einen Einspruch des Bundesrats mit einer Zweidrittelmehrheit geben, den die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag dann nicht überstimmen könnte. Von daher wird in Länderkreisen mit einem Einlenken des Bundes gerechnet.

In den Ländern wird unter anderem befürchtet, dass die Beteiligungsrechte der Bürger im Fall einer reinen Bundesplanung eingeschränkt werden könnten. Zudem heißt es, der notwendige Neuaufbau einer eigenen Planungsbehörde bei der Bundesnetzagentur könnte das Megaprojekt erheblich verlangsamen. Statt dessen sollten die Landesbehörden, die ständig länderübergreifende Projekte in Angriff nähmen, die detaillierte Planung der Trassenführung der insgesamt wohl 4000 Kilometer langen neuen Leitungen übernehmen. Es genüge, wenn der Bund einen Rahmenplan vorlege. Zudem sollen nach dem hessischen Antrag die Raumordnungsverfahren in die Planfeststellungsverfahren integriert werden.

Hintergrund der Bedenken sind auch die Erfahrungen bei den Planfeststellungsverfahren, bei denen häufig lokale Besonderheiten und Sensibilitäten zu beachten oder zu überwinden sind. Das trauen die Länder einer Bundesbehörde nicht zu. Die SPD/Grünen-Länder dringen zudem darauf, dass es bei den Kosten des Netzausbaus eine faire Lastenteilung zwischen den Ländern gibt – der Ausbau dient ja vor allem der Versorgung der bisher stark auf Atomstrom setzenden Südländer.

Bei der Förderung der Gebäudesanierung verlangt der Bundesrat, dass der Bund die Steuerausfälle von Ländern und Kommunen „vollständig ausgleicht“, wie es in der Stellungnahme zum Gesetz heißt. Länder und Kommunen hätten einen Anteil von 57,5 Prozent an den Steuerausfällen zu tragen, die sich schrittweise bis 2022 auf 1,5 Milliarden Euro jährlich beliefen. Begründet wird die Forderung mit der Schuldenbremse im Grundgesetz, die den Ländern auferlegt, ab 2020 ohne Neuverschuldung auszukommen. Das Bundesfinanzministerium setzt weiter auf eine Kostenteilung zwischen Bund und Ländern und rechnet mit einer Billigung durch den Bundesrat. Allerdings ist dieser Teil des Gesetzespakets zustimmungspflichtig, Die Bundesregierung hat aber keine Mehrheit in der Länderkammer. Neben dem finanziellen Ausgleich wollen die Länder auch, dass der Bund die Sanierungsquote verdoppelt und unter anderem die dafür bereitgestellten Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau von 1,5 auf fünf Milliarden Euro erhöht.

 Albert Funk

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