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Arbeitsmarkt: Bundesrat macht Weg für weitere Mindestlöhne frei

In Deutschland werden bald für mehr als drei Millionen Arbeitnehmer gesetzliche Mindestlohnregelungen gelten. Der Bundesrat hat Gesetzesbeschlüsse des Bundestags gebilligt, wonach es künftig in sechs weiteren Branchen Lohnuntergrenzen geben soll.

Der Bundesrat hat den Weg für die Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen mit insgesamt knapp einer Million Beschäftigten frei gemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag die bis zuletzt umstrittenen Novellen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz. Gesetzliche Mindestlöhne sollen für die Pflegedienste, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Bergbauspezialdienste sowie für den Bereich Aus- und Weiterbildung eingeführt werden.

Dafür wird es ein neues Arbeitnehmer-Entsendegesetz geben sowie das bereits 1952 geschaffene Mindestarbeitsbedingungengesetz geändert. Derzeit gelten bereits Lohnuntergrenzen für rund 1,8 Millionen Beschäftigte in der Baubranche, bei den Gebäudereinigern und den Briefdiensten. Die große Koalition hat sich ferner darauf geeinigt, noch in dieser Legislaturperiode Mindestlöhne für Zeitarbeiter über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einzuführen.

Im Arbeitnehmerentsendegesetz werden nur Branchen aufgenommen, in denen die Tarifbindung bei über 50 Prozent liegt und Arbeitgeber sowie Gewerkschaften gesetzliche Lohnuntergrenzen beantragen. Nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz sind Mindestlöhne unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Tarifregelungen möglich. (jam/ddp/dpa)

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