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Politik: Ärger unter der Reichstagskuppel

Die Bundestagsverwaltung soll Scheinselbstständige beschäftigt haben – jetzt klagen frühere Mitarbeiter vor Gericht

Berlin - Dem Bundestag droht Ärger vor Gericht: Zwei Abteilungen der Parlamentsverwaltung werden vor dem Berliner Arbeits- und Sozialgericht durchleuchtet. Ehemalige Mitarbeiter behaupten, die Verwaltung habe jahrelang getrickst, um Sozialabgaben zu sparen und ihnen Arbeitnehmerrechte zu verwehren.

Nach Informationen des Tagesspiegels will die Deutsche Rentenversicherung für einen früheren Mitarbeiter Sozialabgaben in fünfstelliger Höhe nachfordern – und führt momentan eine vorgezogene Betriebsprüfung in der Bundestagsverwaltung durch. Zwei ehemalige Beschäftigte, die als Honorarkräfte tätig waren, haben den Bundestag beim Arbeitsgericht auf Festeinstellung verklagt.

Der Bundestag weist die Vorwürfe zurück und hat seinerseits vor dem Sozialgericht gegen die Nachzahlung geklagt. Doch die Parlamentsverwaltung muss die Prozesse fürchten, weil das System, über das dort verhandelt wird, offenbar bei Dutzenden Beschäftigten zur Anwendung kam. Die entscheidende Frage lautet: Waren die Beschäftigten zu Recht als „selbstständige Honorarkräfte“ geführt oder handelt es sich um rechtswidrige Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit ist in vielen Branchen ein Problem. Firmen nutzen sie, um die Zahl der Mitarbeiter zu erhöhen, ohne feste Anstellungsverhältnisse einzugehen. Doch das Gesetz verbietet, Mitarbeiter über einen langen Zeitraum anzustellen, ohne sie zu versichern und Sozialabgaben zu zahlen. Besonders brisant wird es, sollte der Bundestag systematisch seine eigenen Gesetze missachten.

In der Bundestagsverwaltung arbeiten rund 2600 Menschen. Mitarbeiter der Referate Besucherdienst im Reichstagsgebäude und Öffentlichkeitsarbeit berichten von zwei Arbeitswelten, einer formal-korrekten in den Verträgen, und einer völlig anderen in der Realität. Beide Abteilungen beschäftigen momentan 105 Honorarkräfte mit einem jährlichen Etat von knapp zwei Millionen Euro. Aufträge erhält nur, wer sich als selbstständig deklariert. Die Honorarkräfte bekommen Rahmenverträge und Einzelaufträge.

Doch offenbar waren manche Beschäftigte über Jahre hinweg ausschließlich für den Bundestag tätig und laut Klageschrift direkt in die innere Organisation eingebunden und an Dienstanweisungen gebunden – genau so lautet die Definition von Scheinselbstständigkeit. Und entscheidend ist nicht der Vertrag, sondern die Praxis. Der Sozialrechtler Karl-Jürgen Bieback von der Universität Hamburg sagt: „Vor Gericht kommt es alleine darauf an, wie das Arbeitsverhältnis praktiziert wird.“

Die Zustände im Referat Öffentlichkeitsarbeit haben bereits Misstrauen bei Parlamentariern geweckt. Der SPD-Abgeordnete Ottmar Schreiner fragte bei Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nach, ob Scheinselbstständige beschäftigt und gegen Vergaberichtlinien verstoßen werde. Die offizielle Antwort Lammerts lautete: alles in Ordnung.

Doch interne Dokumente, die dem Tagesspiegel vorliegen, zeigen, dass die Verwaltung kurz nach der offiziellen Antwort begann, die Arbeitsorganisation zu korrigieren. „Aus haushalts- und vergaberechtlichen Gründen“ wurden Aufträge in der Öffentlichkeitsarbeit nun ausgeschrieben, die Zahl der Honorarkräfte wurde fast verdoppelt. Besucher der Reichstagskuppel sollten statt von freiberuflichen Studenten nun von studentischen Mitarbeitern betreut werden – um dem Eindruck der Scheinselbstständigkeit entgegenzuwirken. Auf Nachfragen misstrauischer Beschäftigter hieß es ausweichend: Es gebe Gründe, warum man manche Informationen an Honorarkräfte nicht schriftlich weitergeben könne.

Schon einmal gab es eine Scheinselbstständigen-Affäre bei einem Verfassungsorgan. Der Bundesrat hatte 15 Mitarbeiter seines Besucherdienstes ebenfalls als „selbstständige Honorarkräfte“ arbeiten lassen. Er musste 15 000 Euro an die Rentenversicherung nachzahlen und wurde nach einer erfolglosen Klage dagegen im vergangenen Jahr vom Sozialgericht Berlin gerügt: Er habe „grob fahrlässig“ gehandelt und dem Gericht nur „verschwommene Auskünfte“ erteilt.

Beim Fall im Bundestag geht es bereits jetzt um höhere Nachzahlungen und mehrere betroffene Abteilungen. Unabhängig davon, wie die Prozesse ausgehen, scheint eines klar: Die Bundestagsverwaltung hat Honorarkräfte in einer rechtlichen Grauzone arbeiten lassen, die zu großen Unsicherheiten bei den Betroffenen geführt hat.

Falls selbst „der Deutsche Bundestag prekäre Beschäftigungsverhältnisse fördert“, hatte SPD-Mann Schreiner an den Bundestagspräsidenten geschrieben, „so wäre dies ein denkbar schlechtes Signal.“ Schreiner hat nun einen zweiten Brief an Lammert geschrieben – er fordert Einsicht in die internen Prüfberichte der Verwaltung.

Fabian Reinbold

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