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Zahlreiche Schülergruppen besuchen die Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Sachsenhausen in Oranienburg (Oberhavel).

© Bernd Settnik dpa

„Asoziale“ und „Berufsverbrecher“: Bundestag für Anerkennung weiterer NS-Opfergruppen

Im Nationalsozialismus wurden auch sogenannte Asoziale und Berufsverbrecher verfolgt. Der Bundestag hat sich jetzt für ihre Anerkennung ausgesprochen.

Dass Ernst Nonnenmacher Körbe flechten kann, rettet ihm das Leben. Aus dem KZ Flossenbürg, wo er für schwerste Arbeit im Steinbruch eingeteilt ist, bringt man ihn 1942 ins KZ Sachsenhausen. Dort repariert er nun Körbe, die dem Transport von Munition dienen.

Die SS kennzeichnet den Anfang 30-Jährigen, der mehrere Vorstrafen hat, zunächst mit einem schwarzen Dreieck für „Asoziale“, später mit einem grünen Dreieck für „Berufsverbrecher“. Anfang der 1930er Jahre hatte Nonnenmacher, zumeist aus wirtschaftlicher Not und Hunger, Diebstähle begangen.

Als er ins KZ Flossenbürg transportiert wird, hat er gerade seine letzte Haftstrafe verbüßt. Nach Kriegsende scheitert er mit einem Antrag auf materielle Entschädigung: Die KZ-Haft von „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ begreift man damals nicht als Unrecht.

Über sieben Jahrzehnte später hat der Deutsche Bundestag nun die formale Rehabilitierung der beiden lange als „vergessen“ geltenden KZ-Häftlingsgruppen nachgeholt. Das Parlament stimmte am Donnerstagabend für einen Antrag, nach dem „auch die als 'Asoziale' und 'Berufsverbrecher' Verfolgten (…) Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ waren.

Die Regierungsparteien, Grüne, FDP und Linke stimmten dem Antrag zu, die AfD enthielt sich. Geld soll künftig bereitstehen, mit dem Forschung über die beiden Opfergruppen nachgeholt und Bildungsangebote geschaffen werden können. Geplant ist eine modulare Ausstellung und die wenigen noch lebenden Opfer sollen leichter Zugang zu Entschädigungsleistungen bekommen.

Maßgeblichen Anteil am Zustandekommen dieses parlamentarischen Schrittes hat Frank Nonnenmacher. Der emeritierte Didaktik-Professor aus Frankfurt stellte vor zwei Jahren, animiert durch die Beschäftigung mit der Leidensgeschichte seines Onkels Ernst, eine Petition ins Internet, in der er den Bundestag auffordert, „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ als NS-Opfer anzuerkennen.

Willkürliche Einordnung

Zudem führte er zahlreiche Gespräche mit Politikern aller Parteien außer der AfD, warb für seine Sache. Freude und Genugtuung verspürte Frank Nonnenmacher nach der entscheidenden Sitzung im Bundestag: „Ich bin sehr zufrieden.“

Als „Asoziale“ galten für die Nazis Wohnungslose, Bettler, Wanderarbeiter oder Prostituierte. Oft waren Zufall und Willkür entscheidend, wer dazu gezählt wurde. Unter die Häftlingskategorie „Berufsverbrecher“ fielen Menschen mit mehreren Vorstrafen, zumeist wegen Eigentumsdelikten wie Diebstahl. Männer, Frauen, Kinder und Alte fielen in diese Kategorie.

Bei Einlieferung ins KZ hatten diese Menschen die Strafen für ihre Taten abgesessen; ein großer Teil von ihnen wurde zur „Vernichtung durch Arbeit“ bestimmt und kam um.

Schätzungen gehen von rund 70.000 Menschen aus, die mit dem grünen und schwarzen Winkel in Konzentrationslagern inhaftiert waren. Allein im nahe Berlin gelegenen Konzentrationslager Sachsenhausen waren in der Nazi-Zeit rund 9.000 als „Berufsverbrecher“ und rund 11.000 als „Asoziale“ geltende Menschen dem Terror im Lager ausgeliefert.

„Lebenslange Scham und sozialer Ausschluss“ bestimmten vermutlich das Dasein der betroffenen Überlebenden nach 1945, sagt Frank Nonnenmacher. Viele nahmen wohl die erfahrenen stigmatisierenden Zuschreibungen in sich auf, schwiegen selbst in ihren Familien über ihre Zeit im KZ. So genau weiß das aber niemand: Sie selber machten nicht auf sich aufmerksam, aber es interessierte sich auch niemand für sie. Selbst Wissenschaftler machten bis vor einigen Jahren einen Bogen um sie.

Längere Zeit hatten sich CDU/CSU der Anerkennung der beiden Opfergruppen widersetzt und einen von den Grünen im April 2018 vorgeschlagenen interfraktionellen Antrag verhindert. CDU-Abgeordnete fürchteten, Schwerverbrecher könnten durch die parlamentarische Anerkennung rehabilitiert werden.

Eine Befürchtung, die Experten bei einer Sitzung des Kulturausschusses später entkräfteten. „Nur in Ausnahmefällen“ seien Gewalttäter unter den inhaftierten „Berufsverbrechern“ gewesen, erklärte die Historikerin Julia Hörath. Sogenannte Funktionshäftlinge mit Macht über die Mithäftlinge seien nur wenige gewesen. Die allermeisten der „Berufsverbrecher“ hätten „denselben Lagergesetzen, derselben Preisgabe der Menschenwürde unterlegen, wie alle anderen Häftlinge“.

Im Herbst 2019 schwenkten CDU/CSU um und legten gemeinsam mit der SPD einen Antrag vor, der für die Anerkennung von „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ als NS-Verfolgte wirbt. Obwohl der Antrag fast gleichlautend der Anträge von Linken, FDP und Grünen ist, verständigte man sich letztlich nicht auf einen gemeinsamen Antrag.

Wie in der Plenardebatte zum Thema am Donnerstagabend zum Ausdruck kam, war die Union ihrem Mantra gefolgt, keine gemeinsame Sache mit den Linken zu machen. Letztlich stimmten alle Fraktionen außer die AfD damit für eine Beschlussempfehlung, die auf den Antrag der Koalitionsparteien zurückgeht. Frank Nonnemacher hatte noch am 6. November in einer Kulturausschuss-Sitzung an die Parteien appelliert, bei diesem Thema eine interfraktionelle Einigung zu finden.  

Jutta Herms

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