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Politik: Auf der Spur der Verbrecher

Immer mehr Politiker fordern eine Ausweitung der DNA-Analyse – doch nicht nur Datenschützer warnen davor

Eine geniale Methode, bei der es praktisch keine Missbrauchsmöglichkeit gibt. So nennt Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, die Strafverfolgung mittels DNA-Analyse. Deshalb möchte er künftig darauf verzichten, dass nur ein Richter über die DNA-Abnahme entscheiden darf.

Ein Vorhaben, das in der Koalition auf Widerspruch stößt. Als „Einzelmeinung eines Kollegen, der sich in die Materie noch nicht eingearbeitet hat“, bezeichnet Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, den Wiefelspütz-Vorstoß. Der Richtervorbehalt sei in der Koalition unbestritten, es gebe „keinen erkennbaren Bedarf“, die DNA-Analyse über den für die Reform des Sexualstrafrechts vorgesehenen Rahmen auszudehnen. Auch Datenschützer finden die Methode so genial nicht: „Das Genom ist ein sehr persönliches Kennzeichen“, sagt Ira von Wahl, Sprecherin des Bundesbeauftragten für Datenschutz in Bonn. „Das Risiko ist ein anderes als bei Fingerabdrücken.“

Dennoch, der Druck steigt. Innenpolitiker der Union fordern schon seit Jahren, mehr Kriminellen-DNA zu speichern als bisher. Sie wollen bis zum Sommer eine Gesetzesinitiative im Bundesrat starten. Bayerns Innenminister Günther Beckstein möchte die DNA bei jedem Verdächtigen gespeichert wissen, den die Polizei erkennungsdienstlich behandelt. Und Bundesinnenminister Otto Schily hat die Marschrichtung vor wenigen Tagen vorgegeben, als das Bundeskriminalamt in Wiesbaden eine Bilanz zum fünfjährigen Bestehen seiner Gen-Datei zog: Die DNA-Analyse sei so umfassend zu nutzen, „wie es der Strafverfolgung am besten dient“. Wem die DNA abgenommen werden darf, ist in der Strafprozessordnung und im DNA-Identitätsfeststellungsgesetz geregelt. Die Vorschriften sind vom Willen getragen, Missbrauch zu vermeiden und den Grundrechtsschutz der Betroffenen sicherzustellen. So ist der Eingriff nur zulässig, wenn jemand einer Straftat von „erheblicher Bedeutung“ – wie sexuellem Missbrauch oder gefährlicher Körperverletzung – verdächtigt wird und zu erwarten ist, er werde Gleiches wieder tun. Das aber muss immer ein Richter beurteilen, nicht Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Die Richter haben davon Gebrauch gemacht. Weit über eine Viertelmillion Datensätze sind mittlerweile in Wiesbaden gespeichert. Täglich fragen Staatsanwaltschaften an. Die Erfolge sind in der Tat beeindruckend, 66 Tötungsdelikte und 135 Sexualstraftaten konnten die Ermittler allein im letzten Jahr mit Hilfe der Daten aufklären. Auch im Fall der getöteten Kinder Tom und Sonja in Eschweiler führte DNA auf die Spur der mutmaßlichen Täter. Selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht deshalb noch Spielraum. Auch andere Straftaten als jene mit „erheblicher Bedeutung“ könnten einbezogen werden – allerdings nur, wenn der Richtervorbehalt bleibt und noch erhebliche Straftaten des Verdächtigen zu erwarten sind, sagt Sprecherin von Wahl.

Ändert die Koalition die Gesetze, muss sie Vorgaben des Verfassungsgerichts beachten. Es hatte im Dezember 2000 entschieden, dass die DNA-Analyse verfassungskonform ist, soweit sie nur der Identitätsfeststellung dient. Allerdings betont der Beschluss des Gerichts die Bedeutung des Richtervorbehalts für einen effektiven Grundrechtsschutz.

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