zum Hauptinhalt

Aufstand beendet: Änderung bei Schuldenbremse hat keine Chance

Für kurze Zeit schien es, als habe Brandenburgs Ministerpräsident Platzeck mit seinem Versuch die geplante Schuldenbremse ein wenig zu lösen Erfolg. Doch selbst bei Kollegen aus seiner eigenen Partei erntet der SPD-Mann Verwunderung.

Von

Berlin - Der Aufstand in der SPD gegen die Schuldenbremse – er hat nur einen Tag gedauert. Die Hoffnung vor allem in der Parteilinken, über den Bundesrat zu einer Änderung zu kommen, die eine höhere Staatsverschuldung erlaubt als nach dem zwischen Bund und Ländern in der Föderalismuskommission vereinbarten Kompromiss – sie hat getrogen. Der Vorstoß des brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck, den Ländern nicht eine strikte Nullverschuldung, sondern einen jährlichen Spielraum von zusammen 0,15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zuzugestehen, fand keine weitere Zustimmung in den Ländern.

Auch nicht bei Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD). Für ihn seien die Einwände seines Potsdamer Kollegen „überraschend“, sagte er dem Tagesspiegel. Er plädierte dafür, den Kompromiss der Föderalismuskommission umzusetzen. Änderungen seien nur im Konsens aller möglich. Vor allem CSU und FDP trugen die mit der Schuldenbremse verbundenen Konsolidierungshilfen für schwächere Länder aber nur mit, weil das Null-Gebot ins Grundgesetz kommt. Böhrnsen kritisierte vor allem Platzecks Begründung, die aktuelle Krise mache einen größeren Schuldenspielraum nötig: „Das trägt nicht.“ Denn kreditfinanzierte Konjunkturprogramme oder Notmaßnahmen blieben ja auch mit der neuen, strikteren Schuldenregel möglich.

Angesichts der geringen Zustimmung für Platzeck in Länderkreisen zeigte sich SPD-Fraktionschef Peter Struck zuversichtlich, dass im Bundestag die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht wird. Es werde in der SPD- Fraktion nur „einige Gegenstimmen“ geben. Bei der Vorabstimmung in der Fraktion am Dienstag gab es nach Teilnehmerangaben weniger als 20 Ablehnungen.

Die Union nutzte die Gelegenheit, den Koalitionspartner als unzuverlässig hinzustellen. „Die Unionsfraktion steht zur vereinbarten Schuldenbremse, die SPD wackelt. Wir werden aber nicht mitwackeln“,sagte Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen. Die FDP wiederum zog ihre Zusage zurück, im Bundestag für die von ihr unterstützte Schuldenbremse zu votieren. „Wenn das Verbot der Neuverschuldung in Frage gestellt wird, können wir nicht zustimmen“, sagte der FDP-Föderalismusexperte Ernst Burgbacher der Deutschen Presse-Agentur. Die Liberalen wollen sich nun enthalten.

Den Kritikern der neuen Schuldenregel im Grundgesetz half auch ein Appell von rund 200 Wissenschaftlern wenig, auf ein Schuldenverbot im Grundgesetz zu verzichten. Die Schuldenbremse gefährde die „gesamtwirtschaftliche Stabilität und die Zukunft unserer Kinder“, heißt es in dem von den Ökonomen Peter Bofinger und Gustav Horn verfassten Aufruf. Bofinger ist einer der fünf Wirtschaftsweisen. Die Professoren argumentieren, die wenigen noch vorhandenen Spielräume für eine antizyklische Makropolitik würden mit der Schuldenbremse noch stärker eingeschränkt. Ein Schuldenverbot für die Länder im Grundgesetz gefährde auch notwendige Investitionen in Bildung.

Vertreter des linken Flügels in der SPD-Fraktion bekräftigten nochmals ihre Bedenken gegen die Schuldenbremse und forderten die Verankerung von Steuereinnahmen im Grundgesetz zur Konsolidierung der Haushalte. In einem Brief an alle Fraktionsmitglieder befürworten Edelgard Bulmahn, Ortwin Runde, Niels Annen und sechs weitere Abgeordnete eine grundgesetzliche Schuldenbegrenzung nur unter der Bedingung, dass „gleichgewichtig eine Einnahmesicherung durch Steuern festgelegt wird“. Nur durch eine feste Steuerquote, gemessen am BIP, sei die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern. „Ohne Einnahmesicherung in Zeiten konjunkturellen Aufschwungs können dauerhaft keine soliden Staatsfinanzen erreicht werden“, heißt es im Papier.

Mit Verwunderung reagierte der Landkreistag auf Platzecks Vorstoß. Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke verwies darauf, dass ohne die Grundgesetzänderung „wichtige Investitionen der Kommunen nicht im gewünschten Maße realisiert werden könnten“. Denn im Paket mit der Schuldenbremse soll auch eine Verfassungsänderung beschlossen werden, die direkte Bundeshilfen an Kommunen in wirtschaftlichen Notsituationen wie der Finanzkrise ermöglicht. Im Vorgriff darauf haben die Kommunen bereits Gelder aus den Konjunkturpaketen nicht zuletzt in Schulen investiert.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false