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Ausländerpolitik: Bundesrat billigt Reform der Zuwanderung

Der Bundesrat hat trotz erheblicher Bedenken am Freitag der Reform des Zuwanderungsrechts zugestimmt.

Der Bundesrat hat trotz erheblicher Bedenken am Freitag der Reform des Zuwanderungsrechts zugestimmt. Den Ländern missfällt die Behinderung der Zuwanderung von Hochqualifizierten und selbstständigen ausländischen Unternehmern, die in Deutschland auch investieren wollen. NRW-Innovationsminister Andreas Pinkwart (FDP) verwies darauf, dass der verlangte Mindestverdienst von 85 000 Euro im Jahr viel zu hoch sei, um dringend benötigte ausländische Spitzenkräfte zu bekommen, während die Zuwanderung gering Qualifizierter vereinfacht worden sei. Die Senkung der Mindestinvestitionssumme von einer Million auf 500 000 Euro geht den Ländern nicht weit genug; sie halten 250 000 Euro für geboten, zumal die durchschnittliche Investition bei einer Firmengründung durch Deutsche darunter liege.

Auch bemängelte der Bundesrat, dass Ausländer, die an einer deutschen Hochschule studiert und ihren Abschluss gemacht haben, bei der anschließenden Aufnahme einer Arbeit behindert würden. Ihre Studienzeit werde nicht zu ihren Gunsten als Aufenthaltszeit angerechnet. Dies müsse geändert werden. Der Staatssekretär im Innenministerium, Peter Altmeier (CDU), stellte eine Prüfung der Einwände in Aussicht.

Der Ehegattennachzug aus Nicht-EU-Staaten wird erschwert. Ehepartner müssen 18 Jahre alt sein und Deutschgrundkenntnisse nachweisen. Dies soll vor allem junge Frauen besser vor Zwangsehen schützen. Zuwanderung über Scheinehen soll erschwert werden. Wer Integrationskurse verweigert, muss mit einer Buße von bis zu 1000 Euro rechnen. Besser wird die Situation der Geduldeten: Sie können nun nach acht Jahren ein Aufenthaltsrecht bekommen, so sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.

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