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Erstmals richteten sich die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für die Türkei an alle Touristen.

© Reuters/ Murad Sezer

Auswärtiges Amt verschärft Reisehinweise: Was die neuen Sicherheitshinweise für Türkei-Reisende bedeuten

Deutsche Staatsbürger seien "vor willkürlichen Verhaftungen in der Türkei nicht mehr sicher", sagte Außenminister Sigmar Gabriel am Donnerstagvormittag. Was nun zu beachten ist.

Mitten in der Haupturlaubszeit hat die Bundesregierung ihre Sicherheitshinweise für Reisen in die Türkei verschärft. Erstmals richten sich die Hinweise auch an alle Touristen. Deutsche Staatsbürger seien "vor willkürlichen Verhaftungen in der Türkei nicht mehr sicher", sagte Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) am Donnerstag.

An wen richten sich die Reisehinweise?

Neu ist, dass sich das Auswärtige Amt anders als bislang an alle deutschen Türkei-Reisenden wendet. In den verschärften Sicherheitshinweisen heißt es: "Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten." Zudem wird empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in der Türkei in der Botschaft und den Konsulaten in eine Liste einzutragen. Bislang galt dieser Hinweis lediglich für Menschen, die "nicht zu touristischen Zwecken in die Türkei reisen".

Die ausführlichen aktuellen Sicherheitshinweise für Reisen in die Türkei sind hier zu finden.

Wie begründet die Bundesregierung die Änderungen?

Außenminister Gabriel zufolge wurden die Sicherheitshinweise verschärft, "weil im Zweifel jeder betroffen sein kann". Der Fall des vor kurzem inhaftierten Menschenrechtsaktivisten Peter Steudtner zeige, "dass deutsche Staatsbürger vor willkürlichen Verhaftungen in der Türkei nicht mehr sicher sind", erklärte der Außenminister. "Wir können daher gar nicht anders, als unsere Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei anzupassen und die Deutschen wissen zu lassen, was ihnen geschehen kann, wenn sie in die Türkei reisen."

In der Türkei würden "die absurdesten Dinge" passieren, sagte Gabriel. Langjährige Türkei-Reisende aus Deutschland etwa mit türkischen Freunden oder Bekannten, "die möglicherweise dann durch den türkischen Geheimdienst verdächtigt werden, der Gülen-Bewegung nahezustehen - und auf einmal sind Sie ein Terrorunterstützer", sagte der Minister. Auch durch den Besuch etwa einer Kulturveranstaltung könnten "unbescholtene" deutsche Staatsangehörige in Schwierigkeiten geraten.

Um eine konkrete Reisewarnung, bei der ein Fall erheblicher Gefährdung vorliegt, handelt es sich bei der Verschärfung nicht.
Um eine konkrete Reisewarnung, bei der ein Fall erheblicher Gefährdung vorliegt, handelt es sich bei der Verschärfung nicht.

© dpa

Wird damit vor Reisen in die Türkei gewarnt?

Bei den aktuellen Hinweisen handelt es sich um einen sogenannten Sicherheitshinweis. Damit werden Reisende und Deutsche im Ausland dem Auswärtigen Amt zufolge "auf länderspezifische Risiken" aufmerksam gemacht. Eine konkrete Reisewarnung, bei der ein Fall erheblicher Gefährdung vorliegt, ist dies aber nicht.

Reisewarnungen, die etwa für Länder wie Syrien, Libyen, den Irak und Afghanistan gelten, werden dann ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. In diesem Fall werden Deutsche gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.

Ob eine Reisewarnung oder ein Sicherheitshinweis gilt, kann wichtig für die Frage sein, ob eine gebuchte Reise kostenfrei storniert werden kann. Laut Auswärtigem Amt wird von Gerichten meist anerkannt, dass ein Fall erheblicher Gefährdung vorliegt, wenn für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen wird. Bei Sicherheitshinweisen ist das demnach nicht der Fall.

Letztlich müsse diese Fragen aber von Fall zu Fall geklärt werden, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums. Reisenden wird dort empfohlen, sich an den Reiseveranstalter zu wenden und auch mögliche Alternativen wie eine Umbuchung zu prüfen. (AFP)

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