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Baden-Württemberg: Stuttgart verbietet Verkauf von Alkohol in der Nacht

Ausgerechnet am "Tag des Bieres" vor wenigen Tagen haben sich die Spitzen der baden-württembergischen CDU-FDP-Regierung beim morgendlichen Kaffee auf das bundesweit erste nächtliche Alkoholverkaufsverbot verständigt.

Stuttgart - Tankstellen, Kioske und Supermärkte dürfen spätestens im kommenden Jahr zwischen 22 und fünf Uhr weder Bier noch Schnaps verkaufen. „Das Verbot ist nicht allein selig machend, aber es ist ein effektiver Baustein im Kampf gegen Alkoholmissbrauch“, sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktionschef, Stefan Mappus, dem Tagesspiegel. „Wir brauchen Vorschriften, damit die Spielregeln in dieser Gesellschaft eingehalten werden“, sagte Innenminister Heribert Rech (CDU).

Gleichzeitig mit dem Alkoholverkaufsverbot hat die Stuttgarter CDU-FDP-Koalition eine Lockerung der Sperrzeiten für die Gastronomie vereinbart. Damit müssen Gaststätten und Kneipen künftig – wie bereits in fast allen anderen Bundesländern – wochenends nur noch für die sogenannte Putzstunde von fünf bis sechs Uhr morgens schließen. Mappus sagte, zu Exzessen komme es vor allem dort, wo „keine soziale Kontrolle stattfindet“. Daher stehe die Lockerung nicht im Widerspruch zum Verkaufsverbot an Tankstellen und in Supermärkten.

Auslöser für das nächtliche Alkoholverkaufsverbot sind zunehmende Probleme mit betrunkenen Jugendlichen. „Saufgelage Jugendlicher und daraus resultierende Gewalt- und Straftaten sind für die Polizei ein großes Problem. Das Verbot ist daher im Grundsatz richtig“, sagte der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Joachim Lautensack. Als weiteren Baustein im Kampf gegen Trinkgelage hat die Landesregierung erst kürzlich die Bußgelder für Verstöße gegen den Jugendschutz drastisch erhöht. Zugleich versuchen verschiedene Kommunen im Land, über die Polizeiverordnung den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit einzuschränken.

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