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Politik: Beamte sollen verzichten

Länder wollen Besoldungserhöhung noch einmal verschieben

Berlin. Die Beamten in den Ländern müssen damit rechnen, dass sich die Erhöhung ihrer Bezüge noch weiter verschiebt als ohnehin geplant. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin, eine Öffnungsklausel in das Bundesbesoldungsgesetz einzufügen, die es den Ländern ermöglichen soll, die Erhöhung der Beamtengehälter um bis zu drei Monate zu verschieben. Die Länder benötigten „zumindest für das Jahr 2003 einen Gestaltungsspielraum, der ihre individuelle Haushaltslage stärker berücksichtigt“, heißt es in der Begründung für diesen Schritt, dem der Bundestag noch zustimmen muss. Dem Parlament liegt schon ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, wonach es künftig Öffnungsklauseln für die Länder geben soll, damit diese das Weihnachts- und Urlaubsgeld der Beamten abweichend vom Bundesgesetz regeln können. Damit die Öffnungsklausel zur dreimonatigen Verschiebung der Besoldungserhöhung 2003 auch wirksam werden kann, beschloss der Bundesrat auf Antrag Niedersachsens einen Rückforderungsvorbehalt. Die Länder können die Öffnungsklausel erst anwenden, wenn das Bundesbesoldungsgesetz in Kraft getreten ist. Mit Inkrafttreten des Gesetzes erhöhen sich aber die Bezüge automatisch. In den Ländern, die die Öffnungsklausel nutzen, müssen Beamte also mit Rückzahlungen rechnen.

Mit dem Beschluss des Bundesrats können sich die Besoldungsanpassungen für die besser verdienenden Staatsdiener bis Oktober verschieben. Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Otto Schily sah schon vor , die Besoldungserhöhung von 2,4 Prozent drei Monate später als die Gehaltserhöhungen für Angestellte vorzunehmen – zum 1. April für die untere und mittlere Beamtenebene, zum 1. Juli für die höheren Beamten. Für 2004 ist nochmals eine Erhöhung um ein Prozent vorgesehen. Ausgenommen von den Gehaltserhöhungen sind Minister, Staatssekretäre und Ministerialdirektoren. Anträge des Saarlands und von Rheinland-Pfalz, diese Nichtanpassung auf weitere höhere Beamte bis hinunter zur Besoldungsgruppe B 7 und die höheren Richterränge auszudehnen, fand im Bundesrat hingegen keine Mehrheit. Dagegen stimmte eine Mehrheit der Länder gegen den Vorschlag der Finanzminister, die in den Tarifgesprächen für die Angestellten vereinbarten Einmalzahlungen für die Beamten ganz zu streichen. Damit bleibt es bei der Einmalzahlung von 185 Euro für 2003 und 50 Euro für 2004.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte, dass mit dem Bundesratsbeschluss den Beamten insgesamt ein Einkommensnachteil von 400 Millionen Euro entstehe – entsprechend hoch ist damit die Entlastung der öffentlichen Haushalte.

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