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Verdächtige aus dem Clan-Milieu betreiben in Berlin öfter Läden.

© Paul Zinken/dpa

Update Exklusiv

Berlin plant Geldwäsche-Task-Force: Notare sollen im Kampf gegen Clan-Kriminelle helfen

Justizsenator Dirk Behrendt will verhindern, dass in Berlin Immobilien mit Beutegeld gekauft werden. Doch die Notare sind skeptisch.

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Berlins Senat will Clan-Kriminelle daran hindern, ihre Beute in Immobilien zu investieren – und die Bekämpfung der Geldwäsche intensivieren. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) möchte dazu eine Taskforce einrichten. „Das Einsickern von bemakeltem Geld in den legalen Kreislauf muss gestoppt werden“, sagte Behrendt im Tagesspiegel-Interview. Man werde Notare systematisch sensibilisieren, damit sie mögliche Geldwäsche-Fälle schneller melden.

Ermittler begrüßten die Ankündigung, wollen sich erst demnächst offiziell äußern: Sollten die Notare, so der Tenor, tatsächlich mitziehen, dürfte dies die Organisierte Kriminalität empfindlich treffen. Um mit hohen Summen illegalen Geldes weitgehend ungestört zu wirtschaften, bleibt neben dem Kauf von Edelmetall und Diamanten oft nur der Immobilienerwerb. Jeder Kauf einer Wohnung oder eines Grundstücks muss von einem Notar beurkundet werden. Im Juli 2018 wurden in Berlin 77 Wohnungen, Häuser und Kleingärten beschlagnahmt, weil Angehörige bekannter Mehrfachtäter sie mit Beutegeld gekauft haben sollen.

Justizsenator: "Bald mehr Hinweise auf erbeutetes Geld"

Senator Behrendt zufolge gab es im Jahr 2017 bundesweit circa 60.000 Geldwäscheverdacht-Meldungen bei der FIU, der zuständigen Stelle beim Zollkriminalamt. Die meisten kamen von Banken, bislang nur fünf von Notaren – und davon bloß eine aus Berlin. Behrendt plant konkret, zunächst drei Fachleute aus der Landgerichtsverwaltung zusätzlich bei der Notarrevision einzusetzen. Bei dieser regelmäßigen Revision werden die Notare auf die Korrektheit ihrer Arbeit hin geprüft: Künftig sollen sie Geldwäsche besser erkennen.

„Die Notare müssen der FIU melden, wenn es Hinweise gibt, dass eine Immobilie mit bemakeltem Geld gekauft werden soll“, sagte Behrendt. „Wir rechnen bald mit deutlich mehr Hinweisen darauf, wo erbeutetes Geld angelegt werden soll.“ So könnte ein Notar melden, wenn ein heranwachsender Sozialhilfeempfänger eine Villa erwerben möchte. Die Bundesnotarkammer habe Unterstützung signalisiert.

Notarkammer: Für mehr Meldepflichten ist Gesetzesänderung nötig

Vertreter der Notare wiesen jedoch darauf hin, dass im bloßen Verdachtsfall keine Meldepflicht bestünde. Ein Sprecher der Bundesnotarkammer sagte, die Schweigepflicht gehe vor. Nur wenn der Notar sicher wisse, dass das Mandatsverhältnis für den Zweck einer Straftat wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung genutzt werde, bestehe eine Meldepflicht. Da der Immobilienpreis vom Käufer direkt an den Verkäufer gezahlt werde, habe der Notar auch keinen Einblick in die Geldströme. Die Notarkammer setze sich selbst dafür ein, die Meldepflichten zu erweitern, wofür eine Gesetzesänderung nötig sei.

Im November 2018 hatte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt: So sollten Täter aus dem Clanmilieu auch bei kleinen Delikten verfolgt und fragwürdiges Vermögen eingezogen werden. Am Dienstag wurde bekannt, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das Bundeskriminalamt für den Kampf gegen Clan-Kriminalität mit mehr Personal ausstatten möchte.

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Das Tagesspiegel-Interview mit Justizsenator Dirk Behrendt finden Sie heute im gedruckten Tagesspiegel oder hier ganz einfach im Tagesspiegel-E-Paper.

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