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Mit einer Massenbesetzung der Straße des 17. Juni in Berlin haben Klimaschützer am Samstag 28.10.2023 für einen Ausstieg aus fossiler Energie demonstriert.

© imago/epd/Rolf Zoellner

Update

Zahlreiche Beschwerden abgewiesen: Landgericht München sieht Razzia bei „Letzter Generation“ als rechtmäßig an

Im Mai hatte die Polizei bundesweit Wohnungen und Geschäftsräume der „Letzten Generation“ durchsucht. Dagegen waren mehrere Beschwerden eingegangen.

| Update:

Ein halbes Jahr nach umfangreichen Durchsuchungen bei der „Letzten Generation“ hat das Landgericht München I zahlreiche Beschwerden gegen die Razzia größtenteils abgewiesen.

Zehn Beschwerden verwarf die Staatsschutzkammer als unbegründet und einer gab sie teilweise statt, wie das Oberlandesgericht am Donnerstag in München mitteilte.

Die Kammer bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts München. Dieses sei zu Recht davon ausgegangen, dass es einen Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung gebe.

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Zum einen handele es sich um eine Vereinigung, weil die Gruppe von mehreren Hundert Personen ein gemeinsames Ziel verfolge. Zum anderen habe die „Letzte Generation“ dabei auch die Absicht, Straftaten zu begehen.

Ob das den Hauptgrund für die Vereinigung darstellt, ist laut dem Gericht für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Razzia nicht entscheidend. Ausreichend ist demnach, dass das Nötigen von Verkehrsteilnehmern oder Sachbeschädigungen das Erscheinungsbild der „Letzten Generation“ mitprägen.

Die Taten fasst die Staatsschutzkammer außerdem als „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ auf, erklärte das Gericht. Der gesellschaftliche Diskurs werde mit illegitimen Mitteln verletzt.

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Deshalb seien die Durchsuchungen auch verhältnismäßig. Einer Beschwerde gab das Gericht recht – einzelne Gegenstände hätten demnach nicht beschlagnahmt werden dürfen.

Gegen die Entscheidungen der Staatsschutzkammer kann auf dem ordentlichen Rechtsweg kein Einspruch mehr erhoben werden. Sie sind rechtskräftig.

Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt gegen zahlreiche Mitglieder der „Letzten Generation“. Bei der Razzia im Mai hatten Polizeibeamte 15 Wohnungen und Geschäftsräume der Klimaschutzgruppe durchsucht.

Durchsuchungen gab es in sieben Bundesländern, konkret in Hessen im Landkreis Fulda, in Hamburg, Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Sachsen (Dresden), Bayern (Augsburg und München), Berlin und im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.

Durchsucht wurde auch die Wohnung der nach vielen TV-Auftritten bundesweit bekannten Sprecherin Carla Hinrichs in Berlin-Kreuzberg. „Mit gezogener Waffe stürmten die Beamt:innen in Carlas Zimmer, in welchem sie noch im Bett lag“, beklagte die Gruppe.

Die Aktivisten weisen zurück, kriminell zu sein. Die Razzia wurde vielfach als übertrieben kritisiert. Angesiedelt sind die Ermittlungen bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft betonte aber, dass das nicht bedeute, dass man die „Letzte Generation“ als extremistisch oder terroristisch einstufe. (dpa)

Korrektur: Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ unter Verweis auf die Agentur AFP berichtet, dass das Landgericht München die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung ansieht. Wie uns ein Pressesprecher des Oberlandesgerichts München sagte, bejahte das Landgericht München I aber lediglich die Voraussetzungen für den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses, nämlich den Anfangsverdacht, dass die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung bildet.

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