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Politik: Birthler würdigt Akten-Öffnung

Berlin - Vor 15 Jahren, am 2. Januar 1992, haben erstmals Bürger auf der Basis des Stasi-Unterlagengesetzes Einsicht in die vom DDR-Geheimdienst über sie angelegten Akten genommen.

Berlin - Vor 15 Jahren, am 2. Januar 1992, haben erstmals Bürger auf der Basis des Stasi-Unterlagengesetzes Einsicht in die vom DDR-Geheimdienst über sie angelegten Akten genommen. Seitdem haben sich mehr als zwei Millionen Menschen in der Stasi-Unterlagenbehörde „ihre“ Akte angesehen. Behördenchefin Marianne Birthler würdigte am Dienstag in Berlin dieses historische Datum. Die Akten-Öffnung habe „eine neue Dimension der Diktatur-Aufarbeitung möglich gemacht, die in anderen Ländern, die Diktaturen überwunden haben, zum Maßstab geworden ist“, sagte sie. „In einer Zeit, in der die Erinnerung an die täglichen Bevormundungen und Unfreiheiten der Diktatur verblasst und das Bild der DDR gelegentlich verharmlost und verklärt wird, ist die Korrektur mit Hilfe der schriftlichen DDR-Überlieferungen von großer Bedeutung“, sagte sie.

Birthler erinnerte daran, dass die Aktenöffnung damals umstritten war, weil manch einer Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte in Gefahr sah oder Mord und Totschlag fürchtete. „Heute wissen wir, dass die Menschen sehr besonnen mit dem Wissen aus den Stasi-Akten umgegangen sind. In den 15 Jahren seit Öffnung der Akten ist kein einziger Fall von Rache gegen enttarnte Spitzel bekannt geworden“, sagte sie. Die Akten gäben Auskunft darüber, wie die Stasi in Lebensläufe eingegriffen habe, aber es fänden sich darin „auch unzählige Zeugnisse von Anständigkeit und Courage im Alltag“.

Auch nach dem kürzlich novellierten Stasi-Unterlagengesetz ist das Recht auf persönliche Akteneinsicht garantiert. Überprüfungen auf frühere Stasi-Mitarbeit sind künftig auf Personen in gehobenen Positionen des öffentlichen Dienstes beschränkt und auf weitere fünf Jahre befristet. sc

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