zum Hauptinhalt

Fall Kurnaz: BKA bekräftigt Sicherheitsbedenken

Das Bundeskriminalamt hat Erkenntnisse zum Gefahrenpotenzial des Bremer Türken Murat Kurnaz an die USA weitergeleitet und damit aus Sicht der Opposition zur Verlegung des Gefangenen nach Guantanamo beigetragen.

Berlin - Die US-Polizeibehörde FBI sei im Februar 2002 förmlich und zuvor mündlich über Erkenntnisse des Bremer Landeskriminalamtes informiert worden, sagte BKA-Vizepräsident Bernhard Falk im BND-Untersuchungsausschuss. Er könne aber nicht sagen, ob dies die Entscheidung der Amerikaner beeinflusst habe, den im Januar 2002 noch in Südafghanistan inhaftierten Kurnaz kurze Zeit später in das Gefangenenlager Guantanamo zu überstellen.

Für den FDP-Vertreter im Ausschuss, Max Stadler, steht fest, dass die Informationen deutscher Behörden in die Entscheidungsfindung der Amerikaner einflossen. Im Januar 2002 habe noch die Möglichkeit bestanden, eine Verlegung von Kurnaz nach Guantanamo zu verhindern, etwa dadurch, dass eine Bereitstellung deutscher Informationen an eine Entlassung Kurnaz' nach Deutschland geknüpft worden wäre. Grünen-Obmann Hans-Christian Ströbele sieht nach der Aussage Falks erhebliche Hinweise dafür, dass die lange Haft von Kurnaz auch auf Informationen aus Deutschland zurückzuführen ist.

Führte Verwechslung zu Inhaftierung?

Das BKA wies die US-Seite und auch die Verantwortlichen in Deutschland aber auch auf entlastende Erkenntnisse in dem Fall hin. So sei dem FBI mitgeteilt worden, dass die vom US-Militär im August 2004 vorgenommene Einstufung von Kurnaz als "feindlicher Kämpfer" auf der falschen Annahme beruhe, Kurnaz sei mit dem Selbstmordattentäter eines Anschlags vom November 2003 in Istanbul bekannt. Dies sei eine Verwechslung gewesen. Darauf habe man die US-Seite aufmerksam gemacht und dies auch der so genannten Präsidentenrunde im Bundeskanzleramt mitgeteilt.

Grundsätzlich stützte der BKA-Vizechef die Sicherheitsbedenken, die 2002 auch nach Auffassung deutscher Geheimdienstspitzen gegen Kurnaz sprachen. Er sei damals einem radikal-islamischen Umfeld in Bremen zuzurechnen gewesen, das als gefährlich eingestuft worden sei. Es habe zudem Hinweise aus Bremen gegeben, dass Kurnaz mit "hoher Wahrscheinlichkeit" nach Afghanistan habe reisen wollen, um dort gegen die Amerikaner zu kämpfen.

Was waren Kurnaz' Pläne?

Der damals 19-Jährige war im Oktober 2001 - wenige Wochen nach den Terroranschlägen in den USA - nach Pakistan gereist, um sich dort nach eigenen Angaben in einer Koranschule tiefer mit seinem islamischen Glauben zu befassen. Er verließ Deutschland am 3. Oktober, vier Tage vor Beginn der US-Militäroffensive in Afghanistan. Falk fragte: "Wer begibt sich freiwillig vor Kriegsbeginn in einen Bereich, der mit hoher Wahrscheinlichkeit in Kriegshandlungen einbezogen wird?"

Nach Worten von SPD-Ausschussmitglied Thomas Oppermann zeigt Falks Aussage, dass Kurnaz 2002 zu Recht als Sicherheitsrisiko eingestuft wurde. Die damalige Entscheidung, Kurnaz nicht nach Deutschland einreisen zu lassen, sei aber keine Entscheidung für Guantanamo gewesen. Vielmehr habe Kurnaz aus Gefährdungsgründen im Falle einer Freilassung nur nicht nach Deutschland, sondern in die Türkei entlassen werden sollen. Kurnaz hat die türkische Staatsbürgerschaft.

Der BKA-Vize stand dem Ausschuss mehr als viereinhalb Stunden in öffentlicher, nicht-öffentlicher und geheimer Sitzung Rede und Antwort. Anschließend sollte der frühere Vize-Verfassungsschutzchef und heutige Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, vernommen werden. Der Ausschuss verständigte sich auf die weitere Zeugenliste für drei Sitzungstage nach der Aussage von Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) am kommenden Donnerstag. Am 26. April sollen Ex-Außenstaatssekretär Jürgen Chrobog und Ex-Justizstaatssekretär im Justizministerium, Hansjörg Geiger, vernommen werde. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false