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BKA-Gesetz: In der Korrektur

Koalitionsexperten beraten nach der Anhörung zum BKA-Gesetz Verbesserungen – im Detail. Die SPD will eine Befristung für einige der neuen Kompetenzen.

Berlin - Nach einer Experten-Anhörung des Bundestagsinnenausschusses am Montag sind einige Änderungen am Entwurf für das BKA-Gesetz wahrscheinlich. Allerdings dürften die zu erwartenden Änderungen nicht so grundsätzlich ausfallen, wie es eine ganze Reihe der Gutachter, die am Montag ihre Einschätzungen vorbrachten, angeregt haben.

Von der SPD schon befürwortet wird eine Befristung einiger der neuen Kompetenzen für das BKA – zu jenen gehören online-Durchsuchung, Videoüberwachung, Rasterfahndung, Datenübermittlung von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen und heimliche Wohnungsdurchsuchung. Ebenfalls auf Zustimmung bei den Sozialdemokraten stößt der Vorschlag, die Befugnisse nach einer festgelegten Zeit zu überprüfen, die Evaluierung.

Jenseits der Grundsatzkritik, die einige Experten an den nachrichtendienstlichen Kompetenzen und an der Verschiebung in der Sicherheitsarchitektur abermals übten, debattierte der Ausschuss auch über uneindeutige Definitionen im Gesetz. Der frühere Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Hansjörg Geiger, sagte, „Normenklarheit“ sei „nicht gewährleistet“. So würden Begriffe in Eingriffsbegründungen wie „dringend“ oder „aktuell“ munter durcheinander benützt. Die Notwendigkeit, Eingriffsnormen einheitlich zu formulieren, bestätigte die Mehrzahl der Experten. Zudem forderte Geiger vehement ein, den Grundrechtsschutz, der im Gesetz ebenfalls von Instrument zu Instrument verschieden gehandhabt werde, als generelle Klausel vor die einzelnen Artikel zu stellen. Auch dem schloss sich eine große Mehrheit der Experten an. So, drückte Geiger seine Hoffnung aus, werde der Schutz der Privatsphäre, der Kernbereichsschutz, zumindest besser gewährleistet. Denn, zwar habe der Gesetzgeber nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung den Kernbereichsschutz im Gesetz formuliert. Dem „Geist“ der verfassungsgerichtlichen Aufgabe indes werde man nicht gerecht.

Geiger warf noch eine weitere Frage auf: Angesichts der Befugnisse, die dem BKA künftig zustünden, seien Kompetenzprobleme zwischen dem BKA und der Generalbundesanwältin (GBA) zu befürchten.Weitere Kompetenzstreitigkeiten – zwischen BKA und Landeskriminalämtern – prognostizierte etwa der Präsident des bayerischen LKA, Peter Dathe. Im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, mit Blick auf die Spree, konterte BKA-Präsident Jörg Ziercke insbesondere letztere Bedenken mit einem Verweis auf die Praxis. „Täglich um 10 Uhr“ sitze man doch im Gemeinsamen Terror-Abwehrzentrum in Berlin zusammen um sich abzustimmen; BKA, die Länder und GBA.

Am Donnerstag treffen sich die Innenpolitiker der Koalition, um die Ergebnisse der Anhörung zu sortieren. Bei der Evaluation signalisiert Hans-Peter Uhl (CSU) Entgegenkommen. Eine andere Kontrolle des Kernbereichsschutzes sei auch denkbar. Die Generalklausel zum Kernbereichsschutz aber sieht er skeptisch, „und bei der Befristung hört der Spaß auf“. Leider lasse sich ja auch der internationale Terrorismus nicht zeitlich befristen.

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