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Politik: BND-Affäre: FDP will erst analysieren

Berlin - Die FDP will sich in der Frage eines Untersuchungsausschusses zu den Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) von den anderen Oppositionsparteien nicht unter Zeitdruck setzen lassen. FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt stellte am Samstag klar, dass seine Partei den Regierungsbericht erst genau analysieren werde, bevor eine Entscheidung fällt.

Berlin - Die FDP will sich in der Frage eines Untersuchungsausschusses zu den Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) von den anderen Oppositionsparteien nicht unter Zeitdruck setzen lassen. FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt stellte am Samstag klar, dass seine Partei den Regierungsbericht erst genau analysieren werde, bevor eine Entscheidung fällt. Grüne und Linkspartei wollen den Ausschuss. Der Untersuchungsausschuss kann aber nur mit den Stimmen aller drei Oppositions-Fraktionen einberufen werden. Union und SPD lehnen eine parlamentarische Untersuchung ab.

Gerhardt sagte, sollte er den Eindruck gewinnen, dass die Regierung „zurückhaltend im Aufklärungsbedarf“ sei, werde er „keine Minute zögern“, der Fraktion einen Untersuchungsausschuss zu empfehlen. Gerüchte, es gebe eine Verabredung zwischen FDP-Chef Guido Westerwelle und Kanzlerin Angela Merkel (CDU), keinen Ausschuss einzuberufen, hält Gerhardt für „absurd“. Die FDP will sich bis zum 6. März entscheiden.

Derweil dringen die Grünen bereits auf eine Begrenzung des Untersuchungsauftrags. Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag sagte der „Rheinischen Post“, es müssten nur die Fragen geklärt werden, die nach dem Bericht der Bundesregierung an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) offen geblieben seien.

Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hat nochmals sein Vorgehen verteidigt, das die Offenlegung des Regierungsberichts zunächst verzögert hatte. „Ich war – insbesondere wegen der Kürze der mir für die Prüfung des Berichtsentwurfs zur Verfügung stehenden Zeit – nicht in der Lage, der Bundesregierung die einzelnen Textstellen zu benennen, bei denen aufgrund des Personenbezugs aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Veröffentlichung nicht in Frage kommt.“ Satz- oder gar wortweise Schwärzung hätte laut Schaar dazu geführt, dass der Sinnzusammenhang nicht mehr verständlich gewesen wäre. „Ich habe deshalb darauf hingewiesen, dass der Teil, in dem ganz überwiegend – auch sensible – personenbezogene Daten enthalten waren, also etwa zwei Drittel der mir vorliegenden Entwurfsfassung, aus Datenschutzgründen insgesamt nicht veröffentlicht werden sollte.“ ddp/Tsp

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