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Politik: Bund und Länder einigen sich auf Verwaltungsvorschriften

Zustimmung von den Ausländerbeauftragten bis zur CSULars von Törne Die Innen-Staatssekretäre von Bund und Ländern haben den Weg für das neue Staatsbürgerschaftsrecht freigemacht. Hinter verschlossenen Türen einigten sie sich am Dienstagabend auf einen Kompromiss für die Verwaltungsvorschriften, die die praktische Umsetzung des Gesetzes regeln.

Zustimmung von den Ausländerbeauftragten bis zur CSULars von Törne

Die Innen-Staatssekretäre von Bund und Ländern haben den Weg für das neue Staatsbürgerschaftsrecht freigemacht. Hinter verschlossenen Türen einigten sie sich am Dienstagabend auf einen Kompromiss für die Verwaltungsvorschriften, die die praktische Umsetzung des Gesetzes regeln. Damit steht einem der wichtigsten Reformvorhaben der rot-grünen Bundesregierung nichts mehr im Wege. "Die Verwaltungsvorschrift setzt Buchstaben und Geist des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes um", sagte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) am Montag in Berlin.

Schily begrüßte, dass damit der Schlussstein gesetzt worden sei für das neue Staatsbürgerschaftsrecht, das am 1. Januar 2000 in Kraft tritt. Zwar müsse das Kabinett am 15. Dezember und der Bundesrat im Februar noch der Verwaltungsvorschrift zustimmen. Aber bis dahin könnten die Länder mit "vorläufigen Anwendungshinweisen" arbeiten, die zunächst den Gesetzesvollzug regeln.

Auch die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), begrüßte das Ergebnis. Ihr Sprecher Bernd Knopf sagte dem Tagesspiegel: "Jetzt ist gesichert, dass es überall im gesamten Bundesgebiet die gleichen Voraussetzungen gibt, um sich einbürgern zu lassen." Er schränkte jedoch ein, dass die Länder in manchen Punkten jetzt mehr Spielräume haben als ursprünglich vorgesehen.

So ist die Bundesregierung den Ländern in der Frage der so genannten Ermessenseinbürgerungen entgegengekommen. Die Bundesregierung hatte ursprünglich vorgehabt, Ausländer in Ausnahmefällen schon nach sechs statt wie sonst vorgesehen nach acht Jahren die Einbürgerung zu erlauben. Mit Rücksicht vor allem auf die unionsregierten Länder wurde dieses Vorhaben jetzt nicht umgesetzt. "Das ist eben der Preis des Föderalismus", stellte Knopf fest.

Auf vorsichtige Zustimmung stieß der Kompromiss auch bei der Bayerischen Landesregierung, die bisher zu den schärfsten Kritikern des neuen Gesetzes gehörte. Das Münchner Innenministerium lobte die Einigung der Innenstaatssekretäre in einer ersten Erklärung am Mittwoch als "substanziellen Fortschritt".

Um die nun vereinbarte "Allgemeine Verwaltungsvorschrift" war zwischen dem Bund und vor allem den unionsregierten Ländern lange gerungen worden. Umstritten war bisher vor allem gewesen, wie ein Einbürgerungskandidat die vom Gesetz geforderten deutschen Sprachkenntnisse und die Verfassungstreue nachweisen soll. Auch die schnellere Einbürgerung "nach Ermessen" hatte zwischen unionsregierten Ländern und der rot-grünen Regierung für Konflikte gesorgt.

Jetzt haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Länder, die es für erforderlich halten, Einbürgerungsbewerber auch weiterhin per Regelanfrage beim Verfassungsschutz überprüfen lassen können. Diese Absicht haben derzeit neben Berlin auch Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen.

An die Deutschkenntnisse sollen höhere Anforderungen gestellt werden als bei der bisherigen Einbürgerungsregelung. Die im Gesetz geforderten "ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache" sind nach der neuen Verwaltungsvorschrift dann gegeben, "wenn sich der Einbürgerungsbewerber im täglichen Leben einschließlich der üblichen Kontakte mit Behörden in seiner deutschen Umgebung sprachlich zurecht zu finden vermag und mit ihm ein seinem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch geführt werden kann." Unter anderem wird von Antragstellern künftig erwartet, dass sie einen Zeitungsartikel "lesen, verstehen und den wesentlichen Inhalt mündlich wiedergeben" können. Erleichterungen soll es dann geben, wenn nur einzelne Mitglieder einer Familie über die verlangten Sprachkenntnisse verfügen, aber die gesamte Familie eingebürgert werden soll. Dies gilt laut Bundesinnenministerium vor allem für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder, "wenn ihre künftige Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleistet ist".

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