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© dpa/Andrea Warnecke

Gegen Hass in sozialen Medien: Justizministerium plant Account-Sperren

Gerichte sollen nach dem Willen des Justizministeriums Social-Media-Konten sperren lassen können. Das sieht ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“ vor.

Wer wiederholt andere im Internet schwerwiegend persönlich angreift, dem drohen einem Bericht bald schärfere Konsequenzen. Eckpunkte des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“ sehen vor, dass Gerichte in solchen Fällen Social-Media-Konten sperren lassen können, wie das ARD-Hauptstadtstudio am Dienstag berichtete.

Betroffene von „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ sollen demnach „unter gewissen Voraussetzungen“ per Gericht eine Accountsperre verlangen können.

Das Vorhaben richtet sich demnach gegen „notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum“ und soll besonders in solchen Fällen helfen, in denen nicht klar ist, wer hinter einem bestimmten Social-Media-Profil steckt.

Eine solche Sperre muss den Eckpunkten zufolge „verhältnismäßig“ sein und soll nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten wie die Löschung eines Posts nicht ausreichen und „Wiederholungsgefahr“ bestehe.

Sperrung „nur für einen angemessenen Zeitraum“

Die Inhaber der betreffenden Accounts sollen von der jeweiligen Plattform auf ein Sperr-Ersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben, wie es weiter hieß. Außerdem solle ein Profil „nur für einen angemessenen Zeitraum“ gesperrt werden können.

Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Josephine Ballon von der Beratungsstelle HateAid begrüßten das Vorhaben, wie das ARD-Hauptstadtstudio weiter berichtete.

Sie sehen aber kritisch, dass ein Täter nach den Plänen des Ministeriums erst mehrfach aktiv sein muss, damit eine Sperre in Betracht kommt. Zudem würde eine solche wohl nur dann greifen, wenn über ein Profil mehrfach eine bestimmte Person attackiert werde. Accounts, die ihren Hass auf verschiedene Opfer verteilen oder Volksverhetzung betrieben, würde damit nicht erreichen.

Die Eckpunkte sehen dem Bericht zufolge außerdem vor, dass die rechtlichen Hürden für Betroffene abgebaut werden sollen, wenn sie die Identität desjenigen erfahren wollen, der ein Hassposting verfasst hat.

So sollen künftig auf Anordnung eines Gerichts Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgegeben werden müssen; es sollen nicht nur die Netzkonzerne, sondern auch Messenger-Dienste und Telekommunikationsunternehmen in die Pflicht genommen werden, um nachzuvollziehen, wem eine IP-Adresse zugeordnet werden kann, so der Bericht. (AFP)

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