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Bundesrat: Gesundheitsfonds nimmt erste Hürde

Die mit der Gesundheitsreform vorgesehene Entschuldung der gesetzlichen Krankenkassen kann wie geplant beginnen. Trotz der Einwände mehrerer Länder stimmte der Bundesrat der Regelung zu.

Berlin - Eine Entschuldung der Kassen ist Voraussetzung für den geplanten Start des Gesundheitsfonds 2009. Das Gesetz sieht vor, dass sich die Kassen gegenseitig bei der Entschuldung helfen müssen. Mehrere Länder kritisierten, dass damit gut wirtschaftende Kassen bestraft und schlecht wirtschaftende Kassen belohnt würden. Es komme sogar zu Beitragssatzerhöhungen bei ansonsten profitablen Kassen. Ein Antrag Sachsens auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit, ebenfalls lehnte der Bundesrat zunächst eine von Bayern beantragte Entschließung ab.

Auf Antrag wurde die Abstimmung später wiederholt und fand eine Mehrheit, da Nordrhein-Westfalen beim zweiten Mal zustimmte. In der Entschließung wird von der Bundesregierung unter anderem gefordert, dass die Frist zur Entschuldung generell bis 2008 laufen soll. Im Gesetz ist 2007 vorgesehen, eine Verlängerung bis 2008 ist auf Antrag möglich.

Stärkung des Wettbewerbs

Nordrhein-Westfalens Bundesratsminister Michael Breuer (CDU) begründete den kurzfristigen Meinungswechsel seines Landes mit einer neuen Sachlage. In der strittigen Frage der Insolvenzen von Kassen habe die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD), im Plenum Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die strittige Frage könne nun in einer anstehenden Gesetzesnovelle zur Stärkung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen aufgegriffen werden.

Unumstritten waren im Bundesrat die übrigen Teile des Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts. Lockerere Vorgaben für Vertragsärzte sollen den Ärztemangel vor allem in Ostdeutschland beheben. So wird die Altersgrenze für den Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit von 55 Jahren generell gestrichen. In unterversorgten Bereichen dürfen Ärzte künftig auch über das Alter von 68 Jahren hinaus als Vertragsarzt tätig sein. Ebenso sind Niederlassungen in Teilzeit möglich.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) betonte, mit den Neuregelungen im Vertragsarztrecht komme der Gesetzgeber dem Wunsch vieler Ärzte nach mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit entgegen. Das mache den Arztberuf attraktiver. (Von Michael Beumer, ddp)

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