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Bundesrat: Vorerst kein Gesetz zur Sterbehilfe

Die Strafen für organisierte Sterbehilfe sind vom Tisch. Von der harten Linie des Gesetzentwurfs blieb wenig übrig - es geht nur noch um gewerbliche Aktionen.

Berlin - Der Gesetzentwurf, mit dem fünf Unionsländer gewerbliche und organisierte Sterbehilfe unter Strafe stellen wollten, ist am Freitag im Bundesrat nicht zur Abstimmung gestellt worden und wird in seiner bisherigen Form wohl auch nicht mehr in Erscheinung treten. Am Ende gab es keine Mehrheit dafür – aber angesichts der aufgeregten Debatte über den Fall Kusch im Lauf der Woche – der frühere Hamburger Justizsenator hatte einer alten Frau beim Selbstmord geholfen – wollten die Gegner des Entwurfs auch nicht riskieren, dass die Länderkammer nun gar nichts zu dem Thema auf den Weg bringt. Am Ende stand ein in dicke Konsenswatte gepackter Entschließungsantrag, zu sehr später Stunde in der Nacht zum Freitag von SPD-Chef Kurt Beck und Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Günther Oettinger vereinbart und am Morgen danach unter fast allen Ländern abgestimmt.

Von der harten Linie des Entwurfs, der eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für gewerbliche und organisierte Sterbehilfe vorsah und auch „geistige“ Unterstützung solcher Organisationen kriminalisierte, blieb wenig. Der Bundesrat fordert nun (unklar ist, von wem) nur noch eine Strafe für „das Betreiben eines Gewerbes, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, anderen Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen“. Organisierte Sterbehilfe, etwa durch Gründung eines Vereins, fällt nicht mehr darunter; ob die Gründung einer nicht kommerziellen Vereinigung auch unter Strafe gestellt werden kann, soll nur noch geprüft werden – die klassische Formulierung zur Gesichtswahrung. Das Anliegen des Papiers ist vor allem, einer „Kommerzialisierung des Sterbens“ Einhalt zu gebieten.

Die Wende in der Nacht hatte einen sachlich-juristischen und einen koalitions- und parteipolitischen. In der Sache hatten Juristen zunehmend Bedenken gegen den Entwurf vorgetragen, die man auch auf Unionsseite irgendwann als irgendwie gewichtig zu erkennen begann. Der Magdeburger Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) sagte dem Tagesspiegel, es fehle an einer „exakten Definition der Begriffe“. Böhmer sprach von einer „Undeutlichkeit des Entwurfs“. Ähnlich klang auch Beck: „Viele Juristen hatten Zweifel, und nun können wir über die Sommerpause hinweg in Ruhe überlegen, ob das Strafrecht das richtige Mittel für das Problem ist.“ Es wäre unschön, wenn der Bundesrat ein Bild der Zerstrittenheit abliefern würde, meinte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident. In der Sache gebe es gar keinen Dissens. Auch Böhmer sagte: „Ich kenne niemanden, der gewerbsmäßige Sterbehilfe unterstützt.“ Ebenso gab es aber über Nacht auch kaum noch einen im Bundesrat, der organisierte Sterbehilfe bestrafen wollte. Oder auch „geistige Unterstützung“ – diesen Punkt hatten Kritiker, nicht zuletzt aus der FDP und der SPD, als Versuch eines Gesinnungsstrafrechts gebrandmarkt.

Der koalitions- und parteipolitische Aspekt der nächtlichen Kehrtwende sah wohl auch Beck im Mittelpunkt. Rheinland-Pfalz hatte schon am Dienstag angekündigt, den Antrag abzulehnen. Aber andere SPD-Regierungschefs – Jens Böhrnsen in Bremen und Matthias Platzeck in Brandenburg – waren offener und legten sich nicht eindeutig fest. Beck musste fürchten, dass ihm das wieder einmal als Führungsschwäche ausgelegt werden könnte. So war der Sterbehilfeantrag Thema in der schwarzen wie der roten Parteirunde am Donnerstagabend mit dem Ergebnis der Telefonaktion zwischen Beck und Oettinger. Nun wird nach einer „einvernehmlichen Lösung über Parteigrenzen hinweg“ gesucht, wie Beck sagte. Möglicherweise wird nun die große Koalition ein Gesetz auf den Weg bringen. Der FDP in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ging selbst die Entschließung des Bundesrats zu weit – beide Länder gehörten daher nicht zu den Antragstellern. Und auch Berlin nicht. Ein Sprecher der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) erklärte: „Nicht alles, was verwerflich ist, muss auch gleich strafbar sein.“

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