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Bundestag: Finanzausschuss billigt Unternehmenssteuerreform

Nach der Zustimmung und letzten Änderungen des Finanzausschusses kann die Unternehmenssteuerreform am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Die Reform soll die Steuerlast der Unternehmen von rund 39 auf 30 Prozent drücken.

Berlin - Nach Billigung der Koalitionsfraktionen hat auch der Finanzausschuss des Bundestags der Unternehmenssteuerreform zugestimmt. In den Beratungen verständigten sich Union und SPD auf weitere Änderungen. Die Fraktionen der Oppositionsparteien stimmten gegen die Reform. Am Freitag soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) brachte derweil eine Senkung der Einkommenssteuern noch vor der nächsten Bundestagswahl ins Spiel.

Kern der Unternehmenssteuerreform ist die Senkung der Steuerlast von rund 39 auf knapp unter 30 Prozent. Das Gesetz soll 2008 in Kraft treten. Die Finanzexperten der Koalition einigten sich nun nach Angaben der Bundestagsverwaltung darauf, die Bemessungsgrundlage der so genannten Zinsschranke um Abschreibungen zu erweitern. Dies führe zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 400 Millionen Euro. Mit der Zinsschranke soll verhindert werden, dass international tätige Konzerne ihre Gewinne in Niedrigsteuerländern versteuern und gleichzeitig hohe Zinsen aus Auslandskrediten in Deutschland geltend machen.

Wertgrenze für Sofortabschreibungen angehoben

Darüber hinaus wird die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter gegenüber dem Regierungsentwurf von 100 Euro auf 150 Euro angehoben. Dies ist laut Bundestag mit Mindereinnahmen von 160 Millionen Euro verbunden.

Der geplante Investitionsabzugsbetrag für mittelständische Unternehmen soll zudem von Firmen mit einem Betriebsvermögen von bis zu 235.000 Euro in Anspruch genommen werden können. Im Entwurf lag das höchstzulässige Betriebsvermögen noch bei 210.000 Euro.

Gegenfinanziert werden sollen die durch die Änderungen entstehenden Mindereinnahmen vor allem durch die Beschränkung der Verlustverrechnung aus Aktienverkäufen im Zusammenhang mit der geplanten Abgeltungssteuer von pauschal 25 Prozent. Die Unionsfraktion sieht damit das Ziel erreicht, die Steuerausfälle durch die Reform insgesamt auf fünf Milliarden Euro jährlich zu begrenzen.

FDP: Zinsschranke verfassungswidrig

Die FDP kritisierte indes die Zinsschranke als verfassungswidrig. Die Linke monierte es gebe keine Notwendigkeit, die Unternehmen mit Brutto 30 Milliarden Euro zu entlasten. Die Grünen bezeichneten die Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf die Kapitalmärkte als unkalkulierbar. Die Finanzexperten von Union und SPD, Otto Bernhardt und Jörg-Otto Spiller betonten dagegen, mit der Unternehmenssteuerreform werde die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt und die Attraktivität als Investitionsstandort gestärkt.

Wirtschaftsminister Glos unternahm derweil einen erneuten Vorstoß zur Senkung der Einkommenssteuern. Es sei möglich, dass es noch in dieser Legislaturperiode dazu komme. "Ich bin bereit, eine Wette einzugehen: Spätestens dann, wenn der öffentliche Gesamthaushalt ausgeglichen ist - und wir haben sehr gute Chancen, dieses Ziel 2009 zu erreichen - wird sich in der Öffentlichkeit die Debatte über die Entlastung der Steuerzahler verstärken." Er fügte hinzu, er wolle sich dafür stark machen, dass diese Diskussion rechtzeitig zur Bundestagswahl geführt werde. (Von Mey Dudin, ddp)

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