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Bundestagswahl 2005: Kein Doris-Faktor bei Vertrauensfrage

Im Rechtsstreit zwischen Doris Schröder-Köpf und dem Magazin "Stern" hat Vizekanzler Franz Müntefering als Zeuge ausgesagt. Er kann sich nicht erinnern, dass die Altkanzler-Gattin die Idee zur Vertrauensfrage hatte.

Berlin - Die Vernehmung des Bundesarbeitsministers durch Richter des Oberlandesgerichts Hamburg dauerte knapp eine Stunde. Darin schloss Müntefering aus, dass die Ehefrau des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) diesen auf die Idee gebracht habe, im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Das Thema habe eine so große Brisanz gehabt, dass er solch ein Gespräch mit dem damaligen Bundeskanzler nur "unter vier Augen" geführt habe, sagte Müntefering. Er könne sich nicht erinnern, dass dessen Ehefrau Doris bei den Gesprächen dabei gewesen sei. Er habe auch nicht mitbekommen, dass Schröder oder Ehefrau Doris "Dritten" gegenüber derartiges mitgeteilt hätten, versicherte Müntefering.

Der "Stern" hatte in seiner Ausgabe vom 23. Juni 2005 unter dem Titel "Der Doris-Faktor" behauptet, Schröder-Köpf habe möglicherweise in einem Gespräch des Ehepaares Schröder mit Müntefering ihren Gatten auf diese Idee gebracht. Dagegen klagte Schröder-Köpf im April 2006 erfolgreich vor dem Landgericht Hamburg. Der Verlag wurde verurteilt, in einer Richtigstellung zu bekunden, dass diese Behauptung "unwahr" sei. Der "Stern" war in Berufung gegangen. Er hatte auf eine mündliche Vernehmung Münteferings bestanden, der sich in erster Instanz nur schriftlich geäußert hatte.

Die Verhandlung des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts fand stellvertretend im Kammergericht Berlin statt, weil die Zivilprozessordnung vorsieht, Bundesminister an ihrem Amtssitz zu vernehmen. Beide Parteien haben eine Woche Zeit, zur Aussage Münteferings Stellung zu nahmen. Das Urteil soll am 13. Februar verkündet werden. (tso/ddp)

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