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Bundesverfassungsgericht: Antiterrordatei teilweise verfassungswidrig

Im Grundsatz, so das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ist die Antiterrordatei verfassungskonform. In vielen Einzelheiten aber nicht. Nun muss der Gesetzgeber nachbessern und die Richter haben dafür eine Frist gesetzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt. Es seien jedoch Nachbesserungen bis zum 31. Dezember 2014 erforderlich, urteilte das höchste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die 2007 eingerichtete Datei soll helfen, mit schnellem Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern.

Im Grundsatz, so das Gericht, sei die Datei verfassungskonform, aber eben nicht in allen Einzelheiten. In der Datei sind derzeit rund 17.000 Personen erfasst, allerdings handelt es sich nicht nur um Terrorverdächtige, sondern auch um möglicherweise unbeteiligte Kontaktpersonen. Gegen die Datei hatte ein pensionierter Richter geklagt. (ctr/dpa)

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