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Ein afghanischer Polizist steht im September 2009 vor einem ausgebrannten Tanklastzug in Kundus nach dem vom deutschen Oberst Klein angeordneten Luftangriff.

© dpa

Bundeswehr im Ausland: Die Politik sollte sich überlegen, wie Deutschland für seine Soldaten haftet

Der Bundgerichtshof weist Entschädigungsklagen wegen des Kundus-Bombardements ab. Erledigt ist das Problem damit nicht. Ein Kommentar

Ein Urteil, wie es die rechtskundigen Strategen im Bundesverteidigungsministerium nicht besser hätten formulieren können: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat es grundsätzlich abgelehnt, den Staat für Schäden durch Kampfhandlungen deutscher Streitkräfte im Ausland haften zu lassen (Az.: III ZR 140/15). Anlass für die Entscheidung war der Fall des Befehlshabers Georg Klein, der vor sieben Jahren bei Kundus in Afghanistan auf einer Sandbank festgefahrene Tanklastzüge unter Feuer nehmen ließ. Viele Zivilisten starben, auch Kinder.

Der damalige Oberst ist heute General, alle Verfahren gegen ihn sind eingestellt. Auch der BGH betont, Klein habe alle Mittel ausgeschöpft, um die Katastrophe zu vermeiden. Daran bleiben Zweifel, um die es im Urteil aber nur am Rande geht. Wichtiger ist dem BGH das Grundsätzliche: Selbst wenn dem Soldaten eine schuldhafte Pflichtverletzung nachzuweisen wäre, müsste Deutschland Opfern oder Hinterbliebenen nichts zahlen. Das deutsche Amtshaftungsrecht, wie es seit mehr als 100 Jahren im Gesetzbuch steht, sei hier unanwendbar. Klage abgewiesen. Ein Vater, der seine Söhne, und eine Frau, die ihren Mann verlor, gehen leer aus.

Empörend? Vater Staat verweist darauf, dass individuelle Ersatzansprüche Friedensverhandlungen durchkreuzen könnten. Deutschlands Bündnisfähigkeit sei gefährdet, wenn das Land – weltweit einzigartig – nach diesem Muster haften würde. Der BGH hat das nachgebetet, womöglich allzu bündnistreu. Denn Krieg und Frieden werden unter der Herrschaft westlicher Demokratie seit geraumer Zeit nicht mehr so organisiert, wie sich das die Völkerrechtler vorgestellt hatten, als Kanonen noch mit Lunten gezündet wurden. Die USA schicken heute Drohnen in die globale Umlaufbahn, und multinationale Allianzen stellen sich nicht staatlichen Kombattanten wie den Taliban oder den Kriegern des „Islamischen Staats“ entgegen. Mit anderen Worten: Der Krieg wird zur strategischen Operation, und seine Teilnehmer vertreten nicht mehr Nationen, sondern Interessen, globale, regionale oder partikulare.

Da es keinen richtigen Krieg mehr gibt, gibt es auch keinen richtigen Frieden mehr. Nur die Folgen sind gleich geblieben: Trümmer, Tod und Trauer. Doch wer Kriege als hoheitliches Handeln begreift, legitimiert und organisiert, kann bei Fehlern seine Verantwortung nicht in ein zwischenstaatliches Nirwana verschieben. Wie es zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommt, ist bereits hochgradig verrechtlicht. Ungeregelt bleibt, was passiert, wenn etwas schiefläuft.

Es wäre wohl etwas viel, von Bundesrichtern zu erwarten, solche Fragen gültig zu entscheiden. Aber die Politik wird sich damit befassen müssen, früher oder später. Das nächste Kundus kommt, und General Georg Klein ist vermutlich auch nur ein Soldat, wie es viele gibt.

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