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Homosexuelle Männer, die nach dem berüchtigten Paragrafen 175 verurteilt wurden, sollen rehabilitiert und entschädigt werden.

© Arne Dedert/dpa

Casdorffs Agenda: Für die Opfer des schwulenfeindlichen Paragrafen 175

Mehr als 50.000 Männer wurden wegen ihrer Homosexualität verurteilt. Bundesjustizminister Heiko Maas will diese jetzt rehabilitieren und entschädigen. Ein Kommentar

Ein kurzer Ausflug in die Geschichte: zum Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuchs. Der 175 existierte vom 1. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Viele haben darunter gelitten. Stillschweigend. Die Männer waren Opfer des Gesetzes. Genugtuung hat ihnen keiner verschafft. Das neueste Rechtsgutachten gibt dafür aber gute Argumente. Es belegt - noch einmal -, wie wichtig es ist, dieses dunkle Kapitel der Strafrechts-Rechtsprechung aufzuarbeiten.

Die "Bundesstiftung Magnus Hirschfeld", die Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als Justizministerin 2010 gegründet hat, befasst sich in ihrem Zeitzeugenprojekt mit der Dokumentation der Lebensläufe der noch lebenden Opfer. Das hilft. Auch dem amtierenden Justizminister Heiko Maas. Denn er will das Seine tun und die Opfer rehabilitieren. Ganz aktuell, als Lehre aus der Geschichte.

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