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Auch Berlin lockert zahlreiche Corona-Regelungen. Der Mundschutz in den öffentlichen Verkehrsmitteln muss jedoch weiterhin getragen werden.

© Christoph Soeder/dpa

Corona-Lockerungen in der Hauptstadt: Berlin fährt den Betrieb wieder hoch

Hotels und Gastronomie sind zuerst dran, Theater und Clubs müssen warten – und nichts geht ohne strenge Hygieneregeln. Ein Überblick.

Von Sabine Beikler

Berlin reiht sich nicht ein in die Riege der Bundesländer, die sich mit Lockerungen in einen Wettstreit stellen. Wiederholt machte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) unmissverständlich klar, dass der Gesundheitsschutz absolute Priorität habe. „Die Pandemie ist keinesfalls überwunden“, sagte Müller am Dienstag.

Phasenweise will Berlin die bisherigen Beschränkungen lockern. Das soll mit der Öffnung der Gastronomie, also Restaurants und Cafés, bis 22 Uhr ab dem 15. Mai beginnen. Hotels können ab dem 25. Mai wieder Gäste empfangen. Zunächst war nur die Öffnung der Außenbereiche in der Gastronomie im Gespräch.

Jetzt sollen alle Cafés und Restaurants auch die Innenbereiche wieder öffnen können. Aber unter Einhaltung strenger Regeln wie der Wahrung der Abstandsregeln, einer begrenzten Anzahl der Gäste an einem Tisch, dem Verbot von Selbstbedienung und Stehbetrieb sowie einer Maskenempfehlung für Angestellte.

Alle Geschäfte öffnen in Berlin – unter Auflagen

Auch werden alle Geschäfte unabhängig von der Quadratmeterzahl wieder ab Sonnabend öffnen können. Allerdings wird eine maximale Zahl von Kunden bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben. Bisher gilt die Regel, dass nicht mehr als ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche den Laden betreten darf. Möglicherweise wird die Vorgabe auf eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche geändert.

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Auch körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikbehandlungen ( Maniküre, Pediküre) dürfen ab Montag wieder angeboten werden unter den hygienischen Auflagen analog zu den Friseuren. Das hat der Senat am Mittwochabend beschlossen. Konkreteres soll an diesem Donnerstag in einer weiteren Sitzung besprochen werden.

Gastronomie mit Dehoga-Sicherheitskonzept

Damit liegt Berlin in dem zeitlichen Korridor, den die Wirtschaftsministerkonferenz für die kontrollierte Öffnung der Gastronomie zwischen dem 9. und 22. Mai empfohlen hatte.

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Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) erarbeitete bereits Vorschläge, wie mögliche Infektionen mit dem Covid-19-Virus verhindert werden könnten: ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Tischen, die Beschränkung der Aufenthaltsdauer auf zwei Stunden, eine Maskenpflicht für Mitarbeiter, keine Büffets, sondern nur Speisen à la carte und Tische für Paare und Familien, nicht für Stammtische oder Gruppen. Dass die Mitarbeiter Mund- und Nasenschutz tragen sollen, ist im rot-rot-grünen Senat unstrittig.

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Das war schon mal anders: Während Berlin ab dem 27. April die Maskenpflicht für Busse und Bahnen vorschrieb und damit im Vergleich zu den anderen Bundesländern vorpreschte, so dass sogar Brandenburg ein paar Tage später nachziehen musste, war Berlin das letzte Bundesland, das die Maskenpflicht in Geschäften und Läden einführte. Das lag vor allem am Widerstand der Grünen und auch Teilen der Linken, die das Maskentragen als „Symbolpolitik“ kritisierten. Die Grünen warnten auch davor, die Maske oder das Tuch als Ersatz für das wichtige Abstandhalten zu verwenden. Die Mehrheit innerhalb der SPD dagegen plädierte für das Maskentragen in den Geschäften und setzte sich letztlich in der Koalition durch.

In Berlin gilt Abstand halten bis zum 5. Juni

In Berlin werden die Kontakteinschränkungen über den 10. Mai hinaus wohl bis zum 5. Juni verlängert. Das bedeutet, dass die Berliner angehalten sind, ihre sozialen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren und den Abstand von 1,50 Metern zu Nicht-Familienmitgliedern oder Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, einhalten müssen. Gelockert werden sollen in der Hauptstadt die bisherigen Besuchsverbote in Alters- und Pflegeheimen, sofern in diesen Einrichtungen keine Coronafälle aufgetreten waren.

Während Sonnen- und Fitnessstudios in einem weiteren Schritt – eine Zeitangabe gibt es noch nicht – unter strengen hygienischen Auflagen wieder öffnen dürfen, werden die Zeiten für Clubs, Diskotheken und Bars weiterhin wirtschaftlich schwierig. Für sie sind noch keine Lockerungen in zeitlich absehbarer Perspektive geplant.

Hotellerie will verantwortungsvoll wiedereröffnen

Die Berliner Hotellerie und Tourismusverbände hoffen dagegen, dass der innerdeutsche Tourismus recht bald wieder anläuft. „Wir wollen so schnell wie möglich starten unter Wahrung unserer epidemiologischen Verantwortung“, sagte Burkhard Kieker, Geschäftsführer von Visit Berlin, dem Tagesspiegel.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.]

Ab dem 25. Mai können die Hotels wieder Gäste zu touristischen Zwecken empfangen. Allerdings dürfen sie keine Frühstücksbüffets anbieten. Die Hotels wollen die Berliner unter dem Motto „Erlebe Deine Hauptstadt“ wieder zu Übernachtungen mit Sonderangeboten einladen. Der Tourismus setzt in Berlin vor allem auf deutsche Gäste, da der internationale Tourismus aufgrund der aktuellen Corona-Reiseeinschränkungen völlig zum Erliegen gekommen ist.

Auch die Tourismusbranche in Berlin leidet wirtschaftlich immens: Von den 14 Millionen Besuchern im Jahr gibt jeder Berlin-Gast im Schnitt 204 Euro pro Tag aus. Die jährliche Brutto-Wertschöpfung von 13 Milliarden Euro wird in diesem Jahr bei weitem nicht erreicht. Das Gros der noch im Vorjahr organisierten 143.000 Veranstaltungen in Berlin wird nicht stattfinden, wenngleich nur ein Prozent darunter zu den Großkongressen zählte. Und Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern dürfen bundesweit bis 31. August 2020 nicht stattfinden. Bei mehr als 5000 Teilnehmenden gilt das Verbot bis zum 24. Oktober diesen Jahres.

Vorerst keine Theater, Konzerte, Opern – und keine Clubs

Öffentliche Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern dürfen in Berlin bis 31. Juli 2020 nicht stattfinden, und zwar unabhängig von der Zahl der Besucher. Museen, Gedenkstätten und ähnliche Bildungseinrichtungen in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen seit dem 4. Mai 2020 geöffnet werden. „Es bleibt jedem überlassen, ob er öffnet. Aber er muss gewährleisten, dass die Abstandsregeln eingehalten werden“, sagte Daniel Bartsch, Sprecher der Senatskulturverwaltung dem Tagesspiegel. Einen Überblick, welche Einrichtungen geöffnet sind, gebe es nicht.

So habe beispielsweise die Stiftung Berliner Mauer nur ihre Außenanlage für Besucher zugänglich gemacht. In der Domäne Dahlem sei nur das Herrenhaus geöffnet. Und das Knoblauchhaus in der historischen Mitte bleibe erst einmal geschlossen. Jede einzelne Einrichtung muss die Abstandsregeln umsetzen. Bartsch rät, sich vor jedem geplanten Museumsbesuch auf der Webseite der Einrichtung über die jeweiligen Öffnungen zu informieren. Öffentliche Bibliotheken sind seit Montag für den Leihbetrieb geöffnet.

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