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Der Bundestag ist zwar als Verfassungsorgan dauerhaft, wird aber alle vier Jahre neu gewählt.

© Kay Nietfeld/dpa

Fünf statt vier Jahre: Demokratie hat ihre Zeit

Eine Riesenkoalition hat sich zusammengefunden, um die Wahlperiode zu verlängern. Die Rechnung, mit der das Vorhaben begründet wird, ist alt - und zu einfach. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Zum Ende der Legislaturperiode ist aus der großen noch die Riesenkoalition geworden, die nun wiederum ein neues Ende fordert. Statt vier sollen es künftig fünf Jahre sein, in denen Parlament und Regierung wirken. Union und SPD sind dafür, Linke, Grüne und AfD auch, zumindest wenn bei der Reform mehr Volksabstimmung verbaut wird. Sogar die wechselhafte FDP zeigt sich zugeneigt. Ein schöner Abschied für Parlamentspräsident Norbert Lammert, der für das Projekt seit Jahren die Trommel rührt.

Eine breite Mehrheit braucht es auch. Das Grundgesetz regelt zwar nicht, wie in Deutschland gewählt wird, aber für wie lange. Oder für wie kurz. Vier Jahre sind eher selten im internationalen Vergleich. Viele EU-Länder geben ihren Volksvertretungen fünf Jahre, ebenso lange hat das EU-Parlament selbst zur Verfügung. Im Binnenvergleich operiert nur Bremen mit der kurzen Frist. Alle anderen Bundesländer haben ebenfalls fünf Jahre.

Ein Jahr Anlaufzeit sei nötig, heißt es

Die Begrenzung hat historische Gründe. Die Bismarck‘sche Reichsverfassung hatte sogar nur drei Jahre vorgesehen. Die vier Jahre wurden aus der Weimarer Reichsverfassung kopiert. Ungefähr so alt ist auch die Diskussion darum, ob eine Verlängerung sinnvoll ist. Befürworter verweisen auf die 50-Prozent-Regel, die der CDU-Politiker mit NSDAP-Vergangenheit, Helmut Lemke, in einem Sondervotum der Enquetekommission Verfassungsreform Mitte der siebziger Jahre aufgestellt hat. Danach benötigten die Abgeordneten ein Jahr Anlaufzeit und ein Jahr für Wahlvorbereitung und Wahlkampf. Blieben zwei Jahre. Mit der Verlängerung der Wahlperiode auf fünf werde der für die „eigentliche parlamentarische Arbeit verbleibende Zeitraum um 50 Prozent gestreckt“, schrieb Lemke damals. Rechnerisch überzeugend, könnte die Idee nun zum Durchbruch gelangen. Allerdings erst für den 20. Deutschen Bundestag, der 2021 gewählt wird. Denn Mandatsträger sollen ihr aktuelles Mandat nicht eigenmächtig verlängern dürfen. Das wäre Betrug am Wähler.

Einarbeiten muss nicht sein

Ein paar Gründe sprechen gegen das Vorhaben. Demokratie ist Herrschaft auf Zeit. Volkes Wille ist zu wandelbar, um ihn längerfristig zu repräsentieren. Sechs Jahre Legislatur wird deshalb als verfassungsrechtliche Obergrenze angesehen. Es könnte auch sein, dass der ganz großen Verlängerungskoalition im nächsten Bundestag eine Stimmung der Wähler entgegensteht, sie in dieser Form bald wieder abzulösen. Und wenn es wieder nur eine große Koalition gibt, hat sie nach der Lemke-Regel ohnehin ein Jahr mehr. Einarbeiten muss sie sich nicht.

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