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Politik: Der Folter-Fopp

Ein erfundener Bundesrichter stützt Innenminister Schäuble und fordert den Tabubruch – nicht nur die Grünen fielen darauf herein

Berlin - Der seit Wochen andauernde Streit um die Verwendung von Foltergeständnissen unter Politikern und Juristen hat zum Jahreswechsel eine neue Form gefunden, deren Wirkung ein bezeichnendes Licht auf die Debatte wirft: den Scherz. Am Sonntagvormittag meldet die Nachrichtenagentur AP: „Bund Deutscher Juristen fordert Aussagen unter ,leichter Folter’ – offene Diskussion und Bruch von Tabus verlangt.“

Zitiert wird dessen Vorsitzender Claus Grötz, angeblich Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH), mit den Worten, das Leben unschuldiger Opfer besitze einen höheren Wert als die körperliche Integrität von Verbrechern. Das Thema Folter müsse „offen“ diskutiert, die „rote Linie neu gezogen“ werden, natürlich „unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze“. Wenig später macht die Meldung eine kurze Karriere, der Mitteldeutsche Rundfunk nimmt sie auf, „Spiegel Online“ verbreitet sie. Auch die Grünen-Geschäftsführerin Steffi Lemke reagiert: „Ich fordere Herrn Grötz zum Rücktritt auf.“ Nach dem früheren Richterbund-Präsidenten Geert Mackenroth, dessen Äußerungen im Fall Daschner vor drei Jahren den Beginn der so genannten Folterdebatte markierten, hat ein zweiter Spitzenvertreter der Judikative die Erlaubnis der Folter befürwortet.

Mackenroth wurde seinerzeit heftig kritisiert und hat sein Amt schließlich aufgegeben. Strafrichter Claus Grötz wird nicht zurücktreten, denn es gibt ihn nicht, jedenfalls nicht am BGH. Auch der „Bund Deutscher Juristen“ existiert einzig auf einer Internet-Seite, erstmalig registriert am 28. Dezember in Scottsdale/Arizona. Jemand mit Gespür für juristische Diktion und die Schwächen des Nachrichtengeschäfts am Neujahrstag hat der Folterdebatte eine satirische Perspektive hinzugefügt – oder wollte mit fragwürdigen Mitteln einen rechtspolitischen Akzent setzen.

Dass beides nur noch schlecht zu trennen ist, zeigt, wie die Diskussion weiter aus der Kurve zu geraten droht. Denn zeitgleich mit dem erfundenen BGH-Richter Grötz, der sich dafür ausspricht „nachrichtendienstliche Erkenntnisse aus Ländern zu nutzen, die foltern“, verteidigt Innenminister Wolfgang Schäuble ausgreifende exekutive Befugnisse. „Wir werden auch in Zukunft jeden Hinweis nutzen, den wir bekommen können“, sagte er der „Bild am Sonntag“.

Offenbar war auch der Folter-Fopp auf Äußerungen der letzten Tage gemünzt. Die Meldung des angeblichen Juristenbunds, die den Nachrichtenagenturen am Samstagnachmittag per E-Mail zugegangen war, trug die Überschrift „BDJ unterstützt Folterforderung von Bundesinnenminister Schäuble“. Daneben nannte sie die seriös wirkende Homepage „bunddeutscherjuristen.org“, der es allerdings an dem in Deutschland verpflichtenden Impressumshinweis mangelt. Dafür konnten Stellungnahmen des „BDJ“ zu rechtspolitischen Vorhaben abgefragt werden, die sich bei näherem Betrachten jedoch als Gutachten und Presseerklärungen der Bundesrechtsanwaltskammer erwiesen. Nur wurden die Zitate statt deren Präsidenten Bernhard Dombek eben jenem Richter Grötz zugeschrieben. Stutzig hätte auch die Namenswahl der Organisation machen können. Denn der ähnlich klingende „BNSDJ“, der „Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen“, war nach der Machtergreifung Hitlers das Kollektivorgan zur Gleichschaltung der Justiz. Richterbund, Anwaltsverein und die Organisationen der Justizbediensteten waren in ihm aufgegangen.

Der Urheber des „hoax“, wie kalkulierte Falschmeldungen in Großbritannien heißen, wird kaum zu finden sein, es sei denn, er enttarnt sich selbst oder es wird gegen ihn staatsanwaltschaftlich ermittelt. Die Nachrichtenagentur AP hat die Meldung übrigens am frühen Mittag förmlich zurückgezogen. Der Rücktrittsforderung der Grünen fast drei Stunden später stand dies nicht im Wege.

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