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Ein Vater rodelt mit seinem Sohn den Berg herunter.

© dpa

Deutsche Haltung kritisiert: Europäisches Gericht stärkt Rechte leiblicher Väter

5000 Euro Schmerzensgeld hat der Europäische Gerichtshof einem Mann zugesprochen, der mit Billigung deutscher Gerichte vom Umgangsrecht mit seinen Zwillingstöchtern ausgeschlossen worden war.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erneut die Rechte unverheirateter Väter an ihren Kindern gestärkt. Eine Kammer des Straßburger Gerichts (EGMR) sprach am Dienstag einem Mann 5000 Euro Schmerzensgeld zu, der mit Billigung deutscher Gerichte vom Umgangsrecht mit seinen Zwillingstöchtern ausgeschlossen worden war. Der aus Nigeria stammende Vater habe „ernsthaftes Interesse an den Kindern gezeigt“, die Mutter und ihr Ehemann hätten ihm aber den Umgang verweigert, um das Familienleben mit den weiteren Kindern im Haushalt nicht zu gefährden. Der EGMR sah darin einenVerstoß gegen Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Das EGMR-Urteil ist binnen eines Jahres der zweite Vorstoß aus Straßburg zur Stärkung der Väterrechte. Im Dezember 2009 hatte das Gericht Deutschland verurteilt, weil leibliche Väter ohne Trauschein das Sorgerecht nicht gegen den Willen der Mutter durchsetzen konnten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung aus der Kindschaftsrechtsreform von 1998 zwar zunächst akzeptiert, seine Rechtsprechung nach dem EGMR-Urteil aber geändert. Die einschlägigen Bestimmungen sind verfassungswidrig, aber noch förmlich in Kraft. Väter, die das Sorgerecht ausüben wollen, können sich jedoch auf den Karlsruher Beschluss berufen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte ursprünglich angekündigt, noch in diesem Jahr eine Reform der Sorgerechtsbestimmungen zugunsten nichtehelicher Väter vorzulegen, die Entwürfe seien allerdings noch in der Abstimmung, hieß es. Nun forderte die Ministerin am Dienstag: „Auch das Umgangsrecht kommt jetzt auf den Prüfstand. Der Kontakt zum biologischen Vater darf nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Entscheidend ist immer das Kindeswohl im Einzelfall. Wir werden uns sehr genau ansehen, ob das deutsche Recht die gebotene Abwägung zwischen biologischem und rechtlichem Vater gewährleistet.“

Das Familienrecht müsse sich immer wieder an veränderte gesellschaftliche Realitäten anpassen. Die Koalition stelle sich der Modernisierung des Familienrechts, sagte Leutheusser-Schnarrenberger weiter. „Beim Sorgerecht arbeiten wir intensiv an einem Regelungskonzept, das die Rechte nichtehelicher Väter besser zur Geltung bringt.“ Es bedürfe eines „intensiven Ringens angesichts unterschiedlicher Ausgangspositionen in der Koalition“. Im Unterhaltsrecht werde geprüft, ob die Reform aus dem Jahr 2008 die gesetzten Ziele erreiche, im Erbrecht würden letzte Benachteiligungen für nichteheliche Kinder beseitigt, erklärte die Bundesjustizministerin.

Im vorliegenden Fall hat der 43-jährige Vater seine heute fünf Jahre alten Töchter nie kennengelernt. Er war 2003 nach Deutschland in das baden-württembergische Achern gezogen und beantragte dort Asyl. Während der Schwangerschaft trennte sich die deutsche Freundin des Mannes, dessen Asylantrag später rechtskräftig abgelehnt wurde. Die Mutter und ihr Ehemann haben drei weitere Kinder und lehnten die wiederholten Bitten des Nigerianers ab, seine beiden Töchter sehen zu dürfen. Der Nigerianer kann den Fall nun erneut deutschen Gerichten vorlegen. Rechtskräftige Urteile des EGMR hat die Justiz wie nationale Gesetze zu beachten.

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