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Den deutschen Unternehmen fehlen Fachkräfte. Zuwanderer sollen die Lücke füllen.

© Soeren Stache/dpa

Gutachten von Migrationsexperten: Deutschland braucht mehr qualifizierte Fachkräfte

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen sieht Nachbesserungsbedarf bei den Einwanderungsregelungen. Die Integration soll besser systematisch beobachtet werden.

Mehr Einwanderungsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Fachkräfte: Das empfiehlt der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in seinem am Dienstag veröffentlichten Jahresgutachten für 2018. Während die Zuwanderungsregeln für Hochqualifizierte bereits viele Perspektiven böten, sei der Fortschritt bei den beruflich qualifizierten aus Drittstaaten wesentlich geringer gewesen, heißt es. Hier sieht der SVR den größten Nachbesserungsbedarf, denn der Bedarf an Fachkräften steige weiter an.

Das Jahresgutachten erscheint jedes Jahr Ende April zu einem unterschiedlichen Schwerpunkten, dieses Jahr analysiert der Bericht die Chance und Grenzen von Einwanderungs- und Integrationgesetzen. Die Ergebnisse sollen Politikern Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

SVR schlägt Ausbildungskooperationen vor

Der SVR rät zu einem Einwandungsgesetzbuch nach dem Vorbild des Sozialgesetzbuchs, das sämtliche Regelungen ordnet. Außerdem signalisiere ein solches Gesetz, dass Deutschland sich als Einwanderungsland begreift. Darin könnten jeweilige neue Vorgaben für beruflich qualifizierte enthalten sein.

Der SVR empfiehlt, flexibler Ausbildungen anzuerkennen. „Grundsätzlich müssen im Ausland erworbene Qualifikationen als gleichwertig zu deutschen Standards anerkannt werden“, sagt der SVR-Vorsitzende Thomas Bauer. Es sei allerdings vorstellbar, dass Qualifizierte mit Arbeitsvertrag auch ohne diesen Nachweis in Deutschland arbeiten können, wenn sie andere Qualifikationen erfüllten. „Nimm 2+“ nennt die SVR das Modell, mögliche Kriterien könnten etwa Deutschkenntnisse oder die Ausbildung in einem Mangelberuf sein.

Damit die Fachkräfte aus dem Ausland nach den deutschen Standards ausgebildet werden, schlägt der Sachverständigenrat vor, Ausbildungskooperationen mit Ländern zu schließen. Ebenfalls denkbar wäre, Drittstaatenangehörigen, also Bürgern, die nicht unter das Recht der Europäischen Freizügigkeit fallen, die Möglichkeit zu geben, für eine Ausbildung einzuwandern.

„Der Staat kann Integration nicht verordnen“

Der SVR bekräftigte seine Aussagen aus dem vergangenen Jahr, die Integration nicht unbedingt mit Spezialgesetzen zu fördern. Allgemeine Regelsysteme, wie etwa durchlässige Bildungssysteme, die gleiche Zugangschancen ermöglichen, kämen allen zu gute. Bei Sprachdefiziten sollten Kurse sowie entsprechende Betreuungsprogramme bereitgestellt werden. „Der Staat kann Integration nicht verordnen“, heißt es in dem Bericht. Er könne aber die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie Integration fördere.  „Es mangelt noch an Integrationspolitik aus einem Guß“, sagt Bauer.

Das Jahresgutachten betont die wichtige Rolle, die Kommunen bei der Integration einnehmen. Hier fehle es meist an Koordination und Nachhaltigkeit. Der Bund sollte ein Integrationsmonitoring gesetzlich verankern. „Das Beobachtungssystem muss insgesamt verbessert werden“, sagt der SVR-Vorsitzende.

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