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Schüler und Schülerinnen einer 12. Klasse des Lise-Meitner-Gymnasiums in Bayern nehmen am Unterricht teil und tragen Mundschutze.

© Sven Hoppe/dpa

Deutschpflicht an Schulen: So sieht Integration von gestern aus

Sprachvorschriften für den Pausenhof passen schlecht zu den Freiheiten des Grundgesetzes. Sie taugen nur als Ausnahme, nicht als Regel. Ein Kommentar.

Zwei Mädchen reden türkisch, na und? Doch auf einem Klettergerüst im Schulhof gelten möglicherweise andere Regeln als auf dem Spielplatz. So ist das Städtchen Blumberg im Südschwarzwald ins Zentrum einer politischen Debatte gerückt.

Dort setzte es für eine Schülerin eine Strafarbeit, weil sich die örtliche Grundschule im Einklang mit Eltern und Schülerschaft Deutsch als Schulsprache verordnet hat. Die Eltern sind empört und haben einen engagierten Anwalt gefunden, der jetzt die Diskriminierungsfrage stellt. Es wird grundsätzlich. Der Fall lässt mehr als zwei Perspektiven zu, doch unter der digitalen Donnerkuppel der sozialen Netzwerke sind die Fronten, wie oft, schnell gezogen: Hier die von Antirassismus befeuerten Diversity-Apologeten, dort die die Leitkulturbewahrer mit ihrem gewiss unbestreitbar richtigen Hinweis, dass Sprache ein Schlüssel zur Integration sei.

Fast wünscht man, Präsident Erdogan mischte sich ein, denn ein gemeinsamer Feind könnte die Gegner wieder einen.

Dabei ist es ein Streit, für den es weniger Lösungen gibt als Veränderungen. Die haben sich fraglos ereignet.

Migrantenkinder, die keine mehr sind

Migrantenkinder der dritten und vierten Generation sind eben das nicht mehr: Migrantenkinder. Ihr Deutsch ist mitunter eigen und nicht immer das, was Lehrer von ihrer Klientel aus weißen Mittelschichtsfamilien kennen. Aber es ist meist besser als beispielsweise ihr Türkisch. Verändert haben sich auch Wahrnehmungen und Ansichten zu kultureller Fremdheit. Weniger das Kopftuch ist noch ein Aufreger, man reduziert die Debatte auf Burka und Gesichtsverhüllung. Und man ist empfindlicher geworden für Belange von Minderheiten, die sich aufgrund von Hautfarbe oder Herkunft oder auch nur wegen ihres nichtdeutsch klingenden Namens abgelehnt fühlen.

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Im schwarz-grün regierten Baden-Württemberg versucht man gemäß solchen erneuerten Einsichten, alles mit allem zu verbinden. Rechtspflichten zu einer verbindlichen Schulsprache vom Klassenzimmer bis zum Pausenhof kann oder soll es nicht geben, heißt es. Denn das wäre ja ein veritabler Grundrechtseingriff, wenn nicht eine Verletzung derselben. Dann folgt ein kleiner politischer Spagat: Schulseitig im Kollektiv beschlossene Selbstverpflichtungen dürften schon sein. Die sind sogar prima, findet die Kultusministerin.

Auch eine Selbstverpflichtung entfaltet Zwang

Irgendwie will das nicht passen. Es ist ein Grund- und Menschenrecht eine Sprache zu sprechen, die man für seine hält. Doch eine kollektive Selbstverpflichtung kann hier dieselben Zwänge entfalten wie eine Rechtspflicht. Wenn sämtliche Schulen sich „freiwillig“ eine umfassende Deutschpflicht auferlegten, wie es das Stuttgarter Kultusministerium für vorbildlich hält, wäre die Folge nicht Integration, sondern Exklusion.
Es ist deshalb kein Wunder, dass die Deutschpflicht-Schulen eher selten sind, sogar in Berlin. Sie taugen als Ausnahme, nicht als Regel. Sie sind auch kein Zukunftsmodell, sondern markieren einen Übergang in einer Zeit, in der immer deutlicher wird, dass Integration auf vielfältigste Weise gelingen kann und muss – nur nicht, indem man sie verordnet. Geduld also. Die Pausenhof-Deutschpflicht wird irgendwann wieder verschwinden. Sie ist heute schon von gestern.

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