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Hintergrund: Die Details des Gesundheitskompromisses

Nach wochenlangem Streit haben die Spitzen von Union und SPD den Gesundheitskompromiss unter Dach und Fach gebracht. Die wichtigsten Punkte der Einigung.

Gesundheitsfonds:

Der Gesundheitsfonds, das Herzstück der Reform, wird erst zum 1. Januar 2009 und damit etwa ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant eingeführt. In ihn sollen Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fließen. Der Beitragssatz wird einheitlich festgelegt, die gesetzlichen Kassen erhalten dann für jeden Versicherten den gleichen Beitrag aus dem Fonds. Zur beitragsfreien Mitversicherung der Kinder fließen ab 2008 außerdem Steuermittel an die Kassen, allerdings nur allmählich. Beides - Steuerzuschuss und Beiträge - soll zum Start des Gesundheitsfonds die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weitestgehend decken. Die Kassen wiederum haben nun etwas mehr Zeit, um bis zum Fondsstart ihre Schulden zu tilgen.

Zusatzbeitrag: Kommen die Krankenkassen mit dem Geld aus dem Fonds nicht aus, können sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Die SPD konnte sich bei der besonders heftig umstrittenen Ein-Prozent-Klausel weitgehend durchsetzen: Die Zusatzprämie bleibt grundsätzlich auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt. Allerdings dürfen die Kassen einen Zusatzbeitrag von bis zu acht Euro erheben, ohne dass das Einkommen des Versicherten überprüft werden muss. Im Einzelfall - etwa bei Aebeitslosengeld-II-Empfängern - könnte das dazu führen, dass der Zusatzbeitrag mehr als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmacht.

Risikostrukturausgleich: Zeitgleich mit dem Gesundheitsfonds soll auch der neue Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den Kassen starten. Dies erklärt auch die Verschiebung des Fonds. Koalitionspolitiker, aber auch die Kassen hatten auf die parallele Einführung beider Systeme gedrungen. Der Finanzausgleich soll künftig an 50 bis 80 Krankheiten orientiert werden. So kommen beispielsweise Diabetes oder Herzkreislaufkrankungen sehr viel häufiger bei Kassen vor, in den den vor allem ältere Menschen sind. Diese Kassen erhalten dementsprechend höhere Summen aus dem Fonds als Kassen mit jüngeren Mitgliedern. Um die Kassen in Ländern mit vielen einkommenstarken Beitragszahlern wie Bayern oder Baden-Württemberg nicht über Gebühr durch den Finanzausgleich zu belasten, gibt es eine Übergangsphase, während der die Mehrbelastungen der Kassen eines Landes zunächst auf 100 Millionen Euro jährlich begrenzt werden. Damit kam die Koalition Forderungen reicherer Länder wie Bayern entgegen.

Private Kassen: Künftig können freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Dazu wird ein Basistarif eingeführt, der differenzierte Beiträge je nach Eintrittsalter und Geschlecht erhebt. Der Basistarif darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten, der einschließlich Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil derzeit bei knapp über 500 Euro liegt. Kann der Versicherte die Prämie etwa wegen seines geringen Einkommens nicht alleine zahlen, müssen die privaten Kassen den Tarif halbieren. Reicht dies nicht, muss sich der zuständige Sozialhilfeträger mit maximal 125 Euro beteiligen.

Kassenwechsel: Um den Wechsel innerhalb der PKV zu erleichtern, können Versicherte ihre Alterungsrückstellungen, die die privaten Kassen jeweils für die kostenintensiveren Behandlungen im Alter aufbauen, künftig mitnehmen. Anders als bislang vorgesehen, können die Alterungsrückstellungen hingegen bei einem Wechsel von der PKV in eine gesetzliche Kasse nicht mitgenommen werden. Darauf hatte die SPD ursprünglich gedrungen.

Versicherte: Alle Bürger sollen künftig krankenversichert werden. Derzeit nicht Versicherte müssen von ihrer früheren Krankenversicherung wieder aufgenommen werden. Dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung.

Ärzte: Ebenfalls zum 1. Januar 2009 wird eine neue Gebührenordnung für Ärzte eingeführt, mit der das bisherige komplizierte Honorierungssystem nach Punkten abgeschafft wird. Die erbrachten Leistungen werden künftig in Euro und Cent abgerechnet. (tso/AFP)

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