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Finanzämter schauen genauer hin.

© dpa

Kampf gegen Steuerhinterziehung: Die Einnahmen sollen weiter sprudeln

Auf die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung will der Fiskus nicht verzichten. Denn sie hat ihm viel Geld gebracht. Doch sie dürfte bald deutlich teurer werden.

Hans Mattmüller ist seit einigen Jahren gut im Geschäft. Die Einnahmen sprudeln, der Umsatz hat sich vervielfacht. Mattmüller ist freilich kein Unternehmer mit einer tollen Produktidee. Er leitet die Straf- und Bußgeldsachenstelle beim Finanzamt Freiburg Land, das für ganz Südbaden zuständig ist. Und damit auch für jene Form von kleinem Grenzverkehr, die strafbar ist, wenn die Angaben zum Angelegten auf Schweizer Konten in der Steuererklärung verweigert oder „vergessen“ werden. Mattmüllers Geschäft – Steuerhinterziehung verfolgen – brummt seit Februar 2010, als die erste CD mit Daten deutscher Bankkunden von den Ländern angekauft wurde. Vor allem wegen der Flut von Selbstanzeigen. Fast 1,8 Milliarden Euro an Kapitalerträgen wurden dadurch allein in Baden-Württemberg nacherklärt, was zu Steuereinnahmen von 430 Millionen Euro führte. Bundesweit dürfte diese Summe weit über zwei Milliarden Euro liegen.

Nachversteuerung, Verzugszinsen, Zuschlag

Mattmüller etwa hatte 2009 nur 50 Selbstanzeigen zu bearbeiten. Die Berichte über die CD-Ankäufe und zuletzt der Fall Uli Hoeneß trieben die Zahlen dann in Wellen nach oben. Denn die Selbstanzeige ist strafbefreiend. Es bleibt bei Nachversteuerung, sechs Prozent Verzugszinsen, eventuell einem Zuschlag. Anfang des Jahres häufen sich nach Mattmüllers Erfahrung die Anzeigen, weil viele Konteninhaber offenbar noch den 31.12. abwarten, weil dann wieder ein Steuerjahr verjährt ist. Steuerrechtlich ist das nach zehn Jahren der Fall, strafrechtlich schon nach fünf Jahren. Diese unterschiedlichen Fristen werden in der Finanzverwaltung als Problem betrachtet – weshalb die Finanzminister erwägen, hier eine Änderung vorzuschlagen.

Nicht nur Superreiche

Im Schnitt geht es bei den Selbstanzeigen um ein Kapital von etwa 100 000 Euro. Es sind also keineswegs nur Superreiche, die sich beim Finanzamt outen. Mattmüller zählt auf: „Rentner, Frisöre, Professoren, Unternehmensberater, Arbeiter, Ingenieure, Ärzte – es gibt nichts, was es nicht gibt.“ Auch Beamte und Pensionäre sind darunter. Drei Viertel der Steuerhinterzieher, die entweder reuig geworden sind oder (meistens wohl) einfach nur nervös, sind über 65 Jahre alt. Das Kapital ist meist schon vor langer Zeit in der Schweiz angelegt worden.

Die Abschaffung der Selbstanzeige lehnt Mattmüller ab – das ist bundesweit wohl Konsens in der Verwaltung. Die Finanzministerkonferenz ist mittlerweile darauf eingeschwenkt (bis auf Brandenburg, wo das Ressort von der Linken besetzt ist). Der Freiburger Beamte weist darauf hin, dass es in der Schweiz keine Ermittlungsmöglichkeit für deutsche Behörden gebe. So ist man weiter auf CD-Daten und die Berichte darüber angewiesen. Über die Qualität dieser Daten ist in der Öffentlichkeit nicht viel bekannt. Offenbar ist es aber so, dass sich dort oft gar keine Namen finden, sondern nur Kontendaten. Weshalb wohl nicht wenige Steuerhinterzieher bis heute pokern. Doch wer entdeckt wird – etwa über eine ganz normale Betriebsprüfung, die zur Schweizer Spur führen –, der wird bestraft. Die Unsicherheit, die seit dem ersten CD-Kauf unter unehrlichen Schweizer Konteninhabern besteht, dürfte den Steuerbeamten daher weiter helfen.

Verschärfungen sind geplant

Auch Thomas Losse-Müller, Staatssekretär im schleswig-holsteinischen Finanzministerium, verteidigt die Selbstanzeige – etwa gegen die Kritik des Deutschen Richterbundes. Freilich dürfte der Gipfel trotz des „Hoeneß-Booms“ überschritten sein, die Einnahmen insgesamt gehen zurück. Dass nun die Finanzminister am 9. Mai konkrete Vorschläge zur Verschärfung der Bedingungen der Selbstanzeige vorlegen wollen, hat daher wohl auch einen fiskalischen Hintergrund. Der Nachzahlungsaufschlag soll von fünf auf zehn Prozent steigen. Er wird künftig wohl auch in Fällen erhoben werden, in denen die jährliche Hinterziehungssumme unter 50000 Euro liegt – das ist bis dato die Grenzschwelle. Geprüft wird noch, ob hier gestaffelt wird. Die Ausdehnung der Zuschläge würde den Staatskassen erhebliche Mehreinnahmen bescheren. Denn fast alle Selbstanzeigen liegen unter 50 000 Euro pro Jahr. Nur 0,75 Prozent der Fälle liegen laut Losse-Müller darüber. Freilich stecken hinter diesen Summen durchaus beträchtliche Vermögen. Wer bei angenommenen drei Prozent Zinsen 50 000 Euro hinterzieht, hat immerhin etwa 1,6 Millionen auf dem Konto. „Das Geld ist also da, den Zuschlag zu zahlen“, stellt Losse-Müller nüchtern fest.

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