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Ausgangssperre in Niedersachsen. Ab einer Inzidenz von 100 könnte es sie auch bundesweit bald geben.

© Moritz Frankenberg/dpa

Kritik aus Ländern und Bundes-Opposition: Diese Probleme gibt es mit der Corona-Notbremse

Politiker aus allen Lagern äußerten sich am Dienstag zum neuen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes. Besonders eine geplante Maßnahme sorgt für Unmut.

Nachdem das Kabinett am Dienstag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit verankerter Corona-Notbremse auf den Weg gebracht hat, gibt es daran Kritik von allen Seiten. Allen voran aus CDU-geführten Bundesländern.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat weitere Nachbesserungen an den geplanten bundesweit einheitlichen Corona-Regeln gefordert. Zwar seien in der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung des Infektionsschutzgesetzes wichtige Vorschläge aus dem Norden berücksichtigt worden, sagte Günther. Insgesamt bleibe das Gesetz beim Einzelhandel aber nicht akzeptabel.

„Wir bleiben hier bei unserer Position, dass Click & Collect auch bei einer Inzidenz über 100 generell möglich bleiben muss.“ Günther plädierte dafür, in Geschäften des täglichen Bedarfs bei einer Inzidenz über 100 nur eine Person pro Haushalt zuzulassen, statt die Quadratmetervorgaben zu verschärfen. Dies würde nur zu Warteschlangen vor den Geschäften führen.

Pauschale Ausgangssperren bei einer Inzidenz über 100 lehnt die Jamaika-Koalition weiter ab. „Die nun anstehenden Beratungen im Bundestag und Bundesrat bieten die Gelegenheit, diese Verbesserungen aufzunehmen“, sagte Günther. Es sei Aufgabe der Bundesregierung, eine Einigung in den strittigen Punkten herbeizuführen.

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Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) kritisierte die ausgehandelte Notbremse des Bundes. „Wir hätten uns das anders gewünscht“, sagte Haseloff. „Wir nehmen das so zur Kenntnis und werden es bündnistreu natürlich auch umsetzen.“ Die derzeitige Landesverordnung soll zunächst um drei Wochen verlängert werden, bevor die bundesweiten Regeln sie dann ablösen.

Die sogenannte Bundes-Notbremse sieht einheitliche Regelungen wie Ausgangsbeschränkungen für Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner vor. Unter anderem dürfen bei einem höheren Wert zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen.

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Trotz des Neins der Freien Wähler in der bayerischen Staatsregierung zur Corona-Notbremse wird der Freistaat das Gesetzesvorhaben im Bundesrat nicht blockieren. Es handele sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, das bedeute, die Länder müssten ihm in der Länderkammer nicht zustimmen, sagte Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts.

Die CSU hatte bereits wiederholt betont, sie unterstütze die Pläne des Bundes, das Infektionsschutzgesetz zu verschärfen. Damit Bayern im Bundesrat Einspruch einlegt, müssten sich beide Koalitionäre einig sein, „ansonsten bleibe die Hand eben unten“, sagte Herrmann. Er betonte aber auch, dass erst in der kommenden Woche im bayerischen Kabinett abschließend beraten werde.

Die Freien Wähler kritisieren, dass Bayern durch das Gesetz Kompetenzen an den Bund verlagere. Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) wies nach dem Kabinett darauf hin, dass das Gesetz vieles aufgreife, was in Bayern ohnehin schon geregelt sei. In der Praxis könnten sich aber dennoch Dinge ändern, etwa müssten dann vermutlich bisherige Möglichkeiten für Termineinkäufe mit Testpflicht im Handel in den Hotspots wieder zurückgenommen werden.

An der Ausgangssperre stoßen sich die meisten Politiker

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) sieht „große rechtliche Probleme“ bei der von der Bundesregierung geplanten nächtlichen Ausgangssperre zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Auch im Tagesspiegel-Interview hatte er zuletzt Kritik geäußert. „Bremen ist immer für bundesweit einheitliche Regelungen eingetreten, und hat ja auch wie vereinbart die Notbremse gezogen. Deshalb können wir mit dem neuen Infektionsschutzgesetz grundsätzlich gut leben“, sagte Bovenschulte nun der „Welt“.

„Allerdings mit zwei Einschränkungen“, betonte der SPD-Politiker: „Große rechtliche Probleme sehe ich bei der Ausgangssperre. So wie sie bislang vorgesehen ist, nämlich ohne Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort, kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, dass sie vor Gericht Bestand haben wird.“

Nachbesserungen fordert Bovenschulte bei der geplanten Regelung zu Corona-Schnelltests in den Betrieben: „Dass Arbeitgeber ihren Beschäftigen künftig Corona-Tests anbieten müssen, begrüßen wir ausdrücklich. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich hätte mir allerdings einen deutlich größeren Schritt gewünscht, nämlich eine echte Test-Pflicht in den Unternehmen.“ Das würde man Schülerinnen und Schülern auch vorschreiben. Bremen werde darauf hinwirken, dass der Bund hier nachbessere.

Andreas Bovenschulte (SPD) ist seit 2019 Bürgermeister von Bremen.

© dpa

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte sich zuvor gegen harte Ausgangssperren gewandt. „Abends allein oder zu zweit spazieren zu gehen ist keine große Gefahr, anders als sich in den Innenräumen aufzuhalten“, sagte er am Montagabend im Rundfunk Berlin-Brandenburg. Es sei zwar richtig, bundeseinheitliche Regelungen zu finden. Diese müssten jedoch Länder mit hoher und mit niedriger Inzidenz gleichermaßen einbinden, forderte Müller.

Der Freistaat Sachsen dringt darauf, auch bei Inkrafttreten einer einheitlichen sogenannten Bundes-Notbremse weiterhin selbst über die Öffnungen von Schulen entscheiden zu können. Diese Corona-Regelungen könnten „verlässlich nur in den Ländern selbst entwickelt werden“, sagte Sachsens Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU). Erfahrungen der Kommunen und Landkreise müssten gehört werden.

Die vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesvorlage müsse diesbezüglich nachgeschärft werden. Sie soll in einem beschleunigten Verfahren möglichst noch diese Woche Bundestag und Bundesrat passieren. Die geplante Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes sieht einheitliche Vorgaben für Ausgangsbeschränkungen oder etwa geschlossene Läden abhängig vom Corona-Pandemiegeschehen vor.

Kritik kommt aus Sachsen auch wegen der noch immer alleinigen Fixierung auf den Inzidenzwert, der die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an sieben Tagen angibt. Notwendig sei zusätzlich eine Orientierung an den mit Covid-19-Patienten belegten Betten, sagte Schenk.

Zudem plädiere der Freistaat dafür, eine Ausgangssperre nicht bei einer Inzidenz von 100 anzusetzen, sondern erst bei einem Wert von 200. Die Bundes-Notbremse würde bisherige länderspezifische Regelungen ab einem Inzidenzwert von 100 außer Kraft setzen.

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Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) begrüßt hingegen, dass der Bund künftig mehr Entscheidungsgewalt in der Corona-Pandemie hat. „Dass ich ein leidenschaftlicher Föderalist bin, ist ja bekannt“, sagte Kretschmann am Dienstag. Dennoch finde er es gut und richtig, dass der Bund nun mehr Kompetenzen erhält - Hauptsache, es geschehe etwas und das Virus werde bekämpft. Die Entscheidungen „von oben her“ seien zudem rechtssicherer.

Die Ministerpräsidentenkonferenz, die bisher in Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen hatte, sei kein Verfassungsorgan, erläuterte Kretschmann. Laut Geschäftsordnung müssen die Entscheidungen einstimmig gefällt werden, hier sei man aber offenbar an seine Grenzen geraten. Die Einstimmigkeit sei vor allem bei der wichtigen Frage der Ausgangsbeschränkungen nicht mehr herzustellen gewesen, sagte der Grünen-Politiker.

Änderung des Gesetzes soll nur eine Woche dauern

Die Beratungen des Bundestags über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes sollen laut Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus nur eine Woche dauern. „Wir werden diese Woche die erste Lesung haben und werden das dann in der nächsten Woche abschließen“, sagte der CDU-Politiker. Deutschland befinde sich in einer „sehr schwierigen pandemischen Lage“. Die Warnungen aus dem Bereich der Intensivmedizin und der Pflegeberufe vor einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems nähmen zu.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betonte: „Es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass wir diese Notbremse auch brauchen, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung auch brauchen.“ Über Details könne man selbstverständlich sprechen.

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Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert in der Corona-Politik Nachbesserungen beim Infektionsschutz und „das transparente und nachvollziehbare Aufzeigen von Öffnungsperspektiven“. Die SPD-Fraktion bemängelt, der Inzidenzwert könne „nicht als alleiniges Kriterium für die Notwendigkeit von oft erheblich in Grundrechte eingreifenden Maßnahmen herangezogen werden“.

Vielmehr müsse Voraussetzung sein, dass sich „eine Gefahr für die Bevölkerung durch die Corona-Pandemie auch aus anderen Kriterien ergibt". Genannt wird hier insbesondere die Auslastung des Gesundheitssystems. Als „zentral“ bezeichnet die Fraktion in dem Entwurf zudem die Öffnungsperspektiven.

„Auch unterhalb des Inzidenz-Schwellenwertes von 100 bedarf es in Zukunft mehr Einheitlichkeit, Transparenz und Vorhersehbarkeit durch einen Stufenplan, der die Reihenfolge der Maßnahmen sowohl für Öffnungen als auch für Schließungen vorgibt“, heißt es in einem Papier.

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„Der konkrete Stufenplan für die jeweilige Phase der Pandemie sollte gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet und in einer Bundesrahmenverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates festgelegt werden“, schlagen die Sozialdemokraten vor. Auch solle es „verbindliche bundesweite Parameter für Öffnungs-Modellregionen“ geben.

Gefordert wird außerdem eine „kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Maßnahmen und deren Wirkung auf das Infektionsgeschehen, um wirkungsvolle Maßnahmen zu verstärken, unsinnige aber zu unterlassen“. Dies könne auch die Akzeptanz der einzelnen Maßnahmen erhöhen.

Vizekanzler Olaf Scholz hatte in der Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion eindringlich für die bundesweit einheitliche Regelung der Notbremse geworben. „Wir müssen entschlossen handeln angesichts der aktuellen Lage mit rapide steigenden Infektionszahlen und der wachsenden Belegung der Intensivbetten“, zitierte ein Teilnehmer den Vizekanzler.

„Die Bürgerinnen und Bürger blicken vielfach nicht mehr durch, welche Corona-Regeln denn jetzt gelten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, klare und einheitliche Regeln zu schaffen und die Grundlage zu legen, dass die Notbremse bei Inzidenzen über 100 konsequent gezogen wird." Der Gesetzentwurf sei in enger Abstimmung mit den Ländern und der Fraktion vorbereitet worden.

Opposition bleibt bei grundlegender Kritik

Die Grünen dringen nach der Kabinettsentscheidung für eine bundesweit einheitliche Corona-Notbremse auf eine rasche Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat. „Wir brauchen den Wellenbrecher jetzt und wir brauchen ihn sehr schnell“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Sie bedauerte, dass die Neuregelung wegen der Weigerung anderer Fraktionen, einer Fristverkürzung zuzustimmen, wohl erst kommende Woche zustande kommen werde.

Göring-Eckardt übte aber auch erneut Kritik an der Regierungsvorlage. Diese sei „nichts anderes als ein Notbehelf“, da sich die bundesweite Regelung auf die Notbremse beim Überschreiten einer Inzidenzzahl von 100 beschränke. Notwendig wäre jedoch insgesamt ein „bundesweiter Stufenplan“ mit Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie, aber auch mit Öffnungsperspektiven.

„Vor allen Dingen müssen wir endlich verbindlich an die Arbeitswelt heran“, forderte die Grünen-Fraktionschefin. Statt der vorgesehenen Pflicht für Unternehmen zu Testangeboten müsse es wie in Schulen eine Testpflicht für die Beschäftigten geben. Auch die Pflicht zum Homeoffice müsse strikter durchgesetzt werden, in der Privatwirtschaft wie auch in staatlichen Verwaltungen.

Schulen müssten spätestens ab einer Inzidenz von 100 zumindest in den Wechsel-Unterricht gehen müssen, verlangte Göring-Eckardt weiter. Als „lebensfremd“ kritisierte sie die Vorgabe, wonach bei hohen Inzidenzwerten nur Treffen mit einer Person aus einem Haushalt zulässig sein sollten. Dies bringe auch wenig, wenn diese Person jeden Tag wechsle - sinnvoller wäre daher, Treffen generell mit einem festen anderen Haushalt zuzulassen. Auch müsse stärker zwischen Indoor- und Outdoor-Aktivitäten unterschieden werden.

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Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner kritisierte das beschleunigte Beratungsverfahren. Dieses sehe so aus, „dass die Bundesregierung mit heißer Nadel ein Gesetz strickt, das in einem Eilverfahren am liebsten ohne Anhörung von Expertinnen und Experten durchs Parlament pauken will, und die Länder werden überhaupt nicht mehr zurate gezogen“.

Lindner kritisierte unter anderem die vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner. Er nannte die 100er Inzidenz ungeeignet, um das Pandemiegeschehen abzubilden. Wenn es in einem Landkreis einen Cluster-Ausbruch gebe, etwa - wie mehrfach geschehen - in einem fleischverarbeitenden Betrieb, dann werde die Konsequenz sein, dass teilweise noch dutzende Kilometer entfernt „auch geimpfte Menschen vom Abendspaziergang abgehalten werden“.

Die Linke im Bundestag hat angekündigt, die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie abzulehnen. Die Bundesregierung wolle sich damit „sehr pauschal Rechte sichern“, kritisierte Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch. Seine Partei befürchte daher eine Entmachtung des Parlaments.

„Wir hoffen auf Nachbesserungen“, sagte Bartsch. So seien die vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen als Mittel der Pandemiebekämpfung „weitgehend wirkungslos und unverhältnismäßig“. Sie bundesweit anzuordnen, lehne die Linke ab. Sie seien, wenn überhaupt, nur auf regionaler Ebene einzusetzen, wie bereits in Bayern oder Baden-Württemberg geschehen.

Einige Eckpunkte im geplanten Gesetz seien zudem unlogisch, befand Bartsch: „Wir kritisieren insbesondere, dass die 100er-Inzidenz als entscheidender Punkt für uns nicht nachvollziehbar ist.“ Diese Grenze werde beispielsweise im Umgang mit den Schulen nicht konsequent eingehalten. Eine Inzidenz von 100 bedeutet, dass sich 100 von 100 000 Menschen binnen einer Woche neu infiziert haben.

Es sei unerklärlich, weshalb es oft nur Verhaltensempfehlungen für Unternehmen gebe, während im privaten Bereich „härteste Sanktionen“ greifen würden, sagte Bartsch. Auch die nun auf den Weg gebrachte Testpflicht für Unternehmen sei nicht wirkungsvoll genug, da die Unternehmen keine Nachweise dazu erbringen müssten, kritisierte der Linken-Fraktionschef. (Tsp, dpa, Reuters)

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