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Politik: Diplomatischer Dienst: Nicht ohne meine Ehre

Dieses Wörtchen hat schon viele Karrieren im öffentlichen Dienst schlagartig beendet: jederzeit. Jederzeit kann der Bundespräsident hohe Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzen.

Dieses Wörtchen hat schon viele Karrieren im öffentlichen Dienst schlagartig beendet: jederzeit. Jederzeit kann der Bundespräsident hohe Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Für Henning Wegener war jederzeit im Sommer 1999. Er war damals deutscher Botschafter in Spanien. Obwohl das CDU-Mitglied den Regierungswechsel in Deutschland auf seinem Madrider Posten zunächst gut überstand, sollte er plötzlich gehen. Man habe kein Vertrauen mehr in seine Arbeitsweise, hieß es plötzlich im Auswärtigen Amt. Dagegen hat er geklagt, am Mittwoch kam der Fall vor das Berliner Verwaltungsgericht. "Eine Frage der Ehre" sagte sein Hamburger Anwalt Christoph Meyer-Bohl.

Eine Frage der Ehre ist der Fall auch für den designierten deutschen Botschafter in Washington, Wolfgang Ischinger. Dieser habe ihm nämlich den wahren Grund für seinen Rausschmiss genannt, so Wegener: Seine hoch dotierte Planstelle werde gebraucht. Ischinger bestreitet dies. Tatsächlich wechselte später der frühere deutsche Nato-Botschafter Joachim Bitterlich nach Madrid. Der ehemalige Sicherheitsberater Helmut Kohls hatte sich zuvor als ausgewiesener Europaexperte erfolgreich gegen eine Versetzung in das ferne Tokio gewehrt. Wegener fühlt sich nun als Opfer eines Personalkarussells und durch die offizielle Begründung des Außenamts zudem gekränkt. Sein Mandant habe in Spanien viele Jahre "hervorragende Arbeit" geleistet, betonte Wegeners Anwalt Meyer-Bohl.

Wenn Bundesbeamte vom Range Wegeners in den vorgezogenen Ruhestand sollen, hängt von der Begründung einiges ab. "Für Pflichtverstöße gibt es das Disziplinarrecht", sagt Meyer-Bohl. Das Außenamt hat jedoch eine Vorschrift des Bundesbeamtengesetzes herangezogen, in der von Verstößen keine Rede ist. Es geht dabei nur um Gründe, die in der Person des Beamten liegen. Dies ermöglicht neuen Regierungen, die höchsten Stellen mit eigenen Vertrauensleuten zu besetzen. Das gilt für Beamte des Auswärtigen Amtes ab einer bestimmten Besoldungsgruppe genauso wie etwa für den Generalbundesanwalt, den Chef des Bundespresseamtes oder den Präsidenten des Bundeskriminalamtes. Die Neuen im zuständigen Ministerium geben nach den Wahlen einen Wink nach oben, und der Bundespräsident exekutiert die Versetzung, ohne die Gründe näher zu prüfen. So war es auch hier, sagte der Zeuge Ischinger in der Verhandlung. Joschka Fischer habe neue Umgangsformen gewünscht: respektvoll, wenig hierarchisch. Wegener, über den sich die Klagen an seinem Arbeitsort gehäuft hätten, habe dem nicht mehr entsprochen. Damit sei auch das "politische Vertrauen erschüttert" gewesen. Ein Personalkarussell habe nicht stattgefunden. Bitterlich sei als Nachfolger erst nach dem Ausscheiden Wegeners ins Gespräch gekommen. Das Gericht sah dies ähnlich - und wies die Klage ab. Es genüge, "wenn die Regierung Zweifel hat, ob sinnvolle Zusammenarbeit möglich ist".

Politisch motivierter Ruhestand ist bei Botschaftern selten, Gleiches gilt für Ortswechsel. Und wenn es doch mal einen trifft, so wie etwa den früheren Botschafter in Israel, Theodor Wallau, der für den Versorgungsfall Rudolf Dressler in den Vatikan weiterzog, muss er es akzeptieren. Im Übrigen jedoch gehört Personalrotation zum Alltagsgeschäft der auswärtigen Politik. Botschafter bleiben durchschnittlich drei bis vier Jahre auf einem Posten; allein in diesem Sommer erhalten 59 deutsche Auslandsvertretungen einen neuen Chef. Auch in Washington tauscht Botschafter Jürgen Chrobog seinen Sessel mit Wolfgang Ischinger. Zwar hatte Außenminister Fischer den erfahrenen Diplomaten Ischinger nach seinem Amtsantritt selbst zum Staatssekretär berufen. Im vergangenen Jahr beschnitt er dann aber dessen Zuständigkeiten zu Gunsten des zweiten beamteten Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Gunter Pleuger.

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