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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stößt bei der SPD mit seinen Vorschlägen zur Neuregelung des Doppelpass auf Kritik.

© Thilo Rückeis

Update

Doppelte Staatsbürgerschaft: SPD lehnt de Maizières Vorschlag ab

Der Vorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), den Schulabschluss in den Mittelpunkt einer Doppelpass-Neuregelung zu stellen, stößt auf deutliche Kritik in der SPD. Rückendeckung bekommt de Maizière aus den eigenen Reihen. Nur fordern dort einige deutlich höhere Hürden.

Vielleicht muss man sich noch mal an den 16. November 2013 erinnern. Es war ein Samstag und die SPD musste in Leipzig einen Parteitag zwischen Baum und Borke abhalten. Die Koalitionsverhandlungen mit der Union waren in vollem Gang, aber noch nicht auf der Zielgeraden. Außerdem war der Ausgang des Mitgliederentscheids noch nicht absehbar. Da ergriff Gabriel nochmal das Mikrophon auf dem Parteitag und knüpfte die Koalition mit CDU und CSU an eine Neuregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. „Jetzt müsst Ihr liefern, liebe Leute von der Union“, rief er damals in den Saal. Geliefert haben sie auch, nur hat die SPD möglicherweise nicht genau hingesehen, was ihnen da serviert wurde.

Eventuell lag es auch an der nächtlichen Stunde. Denn in der letzten Verhandlungsrunde im Willy-Brandt-Haus kamen die großen Themen auf den Tisch, darunter auch der Doppelpass. Eine Stunde saßen die Großkupferten nachts zu diesem Thema zusammen. Dann: Weißer Rauch, der Optionszwang fällt weg, verkündeten die Sozialdemokraten stolz. Nur das Kleingedruckte sickerte erst später ins Bewusstsein. Denn im Koalitionsvertrag heißt es nicht einfach, der Optionszwang falle weg, sondern er falle für alle in Deutschland „geborenen und aufgewachsenen“ Kinder weg.

SPD-Fraktionsvize Högl fordert Merkmal "aufgewachsen" zu ignorieren

Jetzt sorgt das kleine Wörtchen „aufgewachsen“ für Aufregung in der großen Koalition. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) legte am Wochenende im Interview mit dem Tagesspiegel die Grundzüge seines Gesetzentwurfes vor. Demnach sollen Betroffene mit ihrer Geburtsurkunde und dann wahlweise einem Schulabschluss oder einer Meldebescheinigung nachweisen, dass sie in Deutschland aufgewachsen sind.

Doch gegen diesen Gesetzentwurf, der in der Ressortabstimmung ist, regt sich vor allem bei den Sozialdemokraten Widerstand. „Ich halte die Vorschläge von Herrn de Maizière für nicht durchführbar und wenig praktikabel“, sagte die SPD-Fraktionsvize Eva Högl dem Tagesspiegel. Sowohl der Schulabschluss als auch eine Meldebescheinigung seien mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand verbunden, vor allem in Zeiten hoher Mobilität. Der Optionszwang sei insgesamt keine zeitgemäße Regelung. „Ich plädiere dafür, das Merkmal ’aufgewachsen’ zu ignorieren“, forderte Högl. Auch andere SPD-Innenpolitiker wie der innenpolitische Sprecher Michael Hartmann üben Kritik an de Maizières Vorstoß.

CSU-Innenpolitiker Mayer: "Beide Kriterien, geboren und aufgewachsen, müssen erfüllt werden"

In der Union bestehen sie aber auf das Merkmal „aufgewachsen“. De Maizière selbst betonte am Montag, dass dieses Kriterium „nicht verhandelbar“ sei. In 90 Prozent der Fälle hätten die Betroffenen einen Schulabschluss und müssten nur Geburtsurkunde und Zeugnis vorlegen. „Der Vorschlag ist also anwendungsfreundlich.“

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), lobte de Maizières Vorschlag. „Das ist ein sehr sorgfältig erarbeiteter Entwurf, der vor allem unserem Interesse entspricht, dass die Optionspflicht nur für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder entfällt. Auf das Adjektiv aufgewachsen legen wir in dem Zusammenhang nach wie vor großen Wert“, sagte Mayer dem Tagesspiegel. Beide Kriterien, geboren und aufgewachsen, müssten erfüllt werden.

Die Vorschläge seien unbürokratisch und vor allem die Meldebescheinigung sei ein einfacher Nachweis. Allerdings gibt es bei der Meldebescheinigung noch keine Klarheit darüber, ab wann jemand „überwiegend“ in Deutschland aufgewachsen sei. Mayer schlägt mindestens 12 Jahre vor. „Überwiegend heißt für mich, dass man mehr als die Hälfte der Zeit bis zum 23. Lebensjahr in Deutschland gelebt haben muss, also mindestens 12 Jahre“, erklärte er. Bisher müssen sich Menschen mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 18 und 23 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden: die deutsche oder die der Eltern. Mayer forderte aber für eine Verschärfung der Meldebescheinigung. „Ich plädiere für einen Passus, aus dem hervorgeht, dass man auch in der sehr prägenden Zeit zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr mindestens vier Jahre in Deutschland gelebt haben muss“, sagte der CSU-Politiker. Damit könne vermieden werden, dass jemand bis zum 12. Lebensjahr in Deutschland gewesen und anschließend bis zum 23. Lebensjahr beispielsweise nur in der Türkei aufgewachsen sei.

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