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Politik: Dosenpfand kommt erst nach der Wahl

Nach einer Prüfung aktueller Zahlen zur Entwicklung des Mehrweganteils bei Getränkeverpackungen soll ab 1. Januar 2003 ein Dosenpfand nicht nur für Bier und Mineralwasser, sondern auch für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wie zum Beispiel Cola und Limonade gelten.

Nach einer Prüfung aktueller Zahlen zur Entwicklung des Mehrweganteils bei Getränkeverpackungen soll ab 1. Januar 2003 ein Dosenpfand nicht nur für Bier und Mineralwasser, sondern auch für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wie zum Beispiel Cola und Limonade gelten. Ein Sprecher des Umweltministeriums bestätigte entsprechende Äußerungen von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vom Wochenende. Demnach fiel der Mehrweganteil auch bei den Erfrischungsgetränken im Jahr 1998 unter die vorgeschriebene Quote von 72 Prozent.

Die Deutsche Umwelthilfe und der Getränkegroßhandel haben die angekündigte Einführung eines Dosenpfands begrüßt. Beide teilten in einer gemeinsamen Erklärung mit, Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) habe "somit Spekulationen der Einweglobby über eine mögliche Aussetzung des Dosenpfands eine endgültige Absage erteilt."

Trittin hatte angekündigt, das Bundeskabinett werde im März über die Einführung des Dosenpfands entscheiden. "Dieser Kabinettsbeschluss gibt den Getränkeherstellern und den Händlern ... ausreichend Zeit, sich vorzubereiten", sagte der Minister der "Süddeutschen Zeitung". Auf Einweg-Getränkeverpackungen bis zu einer Größe von eineinhalb Litern wird demnach ein Pfand von 25 Cent erhoben, bei allen größeren Verpackungen sind es 50 Cent.

Kürzlich hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin die Einführung der Pfandpflicht nach einem monatelangen Rechtsstreit möglich gemacht. Es wies eine Klage von Getränkeherstellern und Handelsketten ab, die erreichen wollten, dass Trittin die Mehrwegquoten für das Jahr 1997 nicht veröffentlichen darf. Die amtliche Veröffentlichung der Zahlen führt laut Verpackungsverordnung nach einer halbjährigen Übergangszeit zur Einführung des Pfands.

Rein rechtlich hätte Trittin die Pfandpflicht bereits unmittelbar nach dem Urteil am 22. Februar auslösen können. Nach einer sofortigen Veröffentlichung der Mehrwegquote im Bundesanzeiger wäre die Pfandregelung bereits im Herbst in Kraft getreten, hätte jedoch nur für Bier und Mineralwasser gegolten. Für die Veröffentlichung der neuen Zahlen zu den Erfrischungsgetränken ist jedoch auch ein neuer Kabinettsbeschluss erforderlich. Trittin will die Quoten nun am 1. Juli bekannt geben.

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