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Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts. (Archivbild)

© Michael Kappeler/dpa

Drohungen von Rechtsextremisten: BKA-Chef fordert Strafen für Veröffentlichung von Feindeslisten

Rechtsextreme Feindeslisten gelten bisher nur als Verstoß gegen den Datenschutz. BKA-Chef Holger Münch fordert deshalb eine Änderung des Strafrechts.

Der Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, fordert Strafen für die Veröffentlichung sogenannter Feindeslisten. „Wer Listen vermeintlicher „politischer Gegner“ veröffentlicht - verbunden mit Drohungen wie „Wir kriegen Euch alle“ - der tut dies mit dem Ziel, Menschen einzuschüchtern und Angst zu verbreiten“, sagte Münch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

„Wir glauben deshalb, dass das Verfassen solcher Listen nicht nur ein datenschutzrechtlicher Verstoß sein, sondern unter Strafe gestellt werden sollte“, ergänzte der BKA-Chef.

In den vergangenen Jahren tauchten immer wieder mutmaßlich von Rechtsextremisten verfasste Listen vermeintlicher politischer Gegner auf. So war bei einer Anti-Terror-Razzia in Mecklenburg-Vorpommern 2017 eine Liste mit etwa 25.000 Namen gefunden worden. Manche Listen kursieren im Internet. Berichte gab es unter anderem über eine Liste mit der Überschrift „Wir kriegen Euch alle“.

Die Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, Martina Renner, glaubt nicht, dass Münchs Vorstoß das Problem lösen würde. „Wir brauchen kein neues Gesetz, sondern entschlosseneres Vorgehen der Behörden auf Grundlage der geltenden Gesetze“, sagte sie. „Wenn Neonazis Feindeslisten anlegen und veröffentlichen, ist das nicht nur ein datenschutzrechtliches Problem. Diese Listen sollen bedrohen, nötigen und Angriffe vorbereiten.“

Lambrecht will Strafen für Bedrohungen verschärfen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte: „Häufig werden diese Listen mit massiven Drohungen verbunden. Einschüchterungsversuche jedweder Art dürfen wir nicht zulassen.“ Zu dem konkreten Vorschlag, schon die Veröffentlichung von Listen angeblicher Gegner strafbar zu machen, äußerte sich Lambrecht nicht direkt. Sie verwies aber auf ihre eigenen Vorschläge, die Regelungen zur Bedrohung im Strafgesetzbuch zu verschärfen.

„Künftig sollen nicht nur Drohungen mit einem Verbrechen wie etwa Mord erfasst werden, sondern beispielsweise auch Drohungen mit Körperverletzungen gegen die bedrohte Person und ihre Familie“, erklärte sie. Zudem sollten bei Bedrohungen im Netz höhere Freiheitsstrafen möglich sein. (dpa)

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