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Hans-Georg Maaßen

© dpa/Michael Kappeler

Ehemaliger Verfassungsschutzchef: Kein Disziplinarverfahren gegen Hans-Georg Maaßen

Für eine umstrittene Rede wurde der frühere Chef des Verfassungsschutzes in den Ruhestand versetzt. Disziplinarischen Maßnahmen entgeht Hans-Georg Maaßen aber.

Das Bundesinnenministerium verzichtet Medienberichten zufolge aus rechtlichen Gründen auf ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen. Das habe Innenminister Horst Seehofer (CSU) am Dienstag in einem Schreiben dem Innenausschuss des Bundestags mitgeteilt, schrieben „Der Spiegel“, der „Focus“ und das „Handelsblatt“.

Hintergrund war eine Rede Maaßens vor internationalen Geheimdienst-Mitarbeitern gewesen. Laut Redemanuskript sprach er von teilweise linksradikalen Kräften in der SPD und bezeichnete sich selbst als Kritiker einer naiven und linken Ausländer- und Sicherheitspolitik. Die Rede war zeitweise im Intranet des Bundesamts für Verfassungsschutz nachzulesen.

Nach dem Bekanntwerden des Textes versetzte Seehofer Maaßen in den einstweiligen Ruhestand. Zuvor hatte er seinen Geheimdienstchef in der Affäre um dessen umstrittenen Äußerungen zu ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Chemnitz lange Zeit gestützt.

Seehofer ließ zudem disziplinarrechtliche Schritte prüfen. „Diese Prüfung ist zwischenzeitlich abgeschlossen“, schrieb er nach den Medienberichten nun dem Innenausschuss. Es sei „eine umfassende disziplinarrechtliche Würdigung dieses Vorgangs durchgeführt“ worden. Im Ergebnis komme aber die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Maaßen „aus Rechtsgründen nicht in Betracht“. (dpa)

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