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Schlangenmädchen

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Prozess um ''Schlangenmädchen'': Ehepaar wegen Misshandlung verurteilt

Das Artisten-Ehepaar ist im Prozess um das sogenannte Schlangenmädchen vom Mainzer Landgericht schuldig gesprochen worden. Die Verurteilten hatten das Mädchen aus der Mongolei misshandelt und gequält.

Im Prozess um die Misshandlung des sogenannten Schlangenmädchens hat das Mainzer Landgericht am Donnerstag eine 36 Jahre alte Artistentrainerin zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und ihren 44-jährigen Ehemann zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Misshandlung über mehrere Monate

Das Ehepaar muss zudem ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro an die 13-Jährige zahlen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten das Mädchen über einen Zeitraum von mehreren Monaten misshandelten und sich dabei zugleich auch der schweren Körperverletzung und der Freiheitsberaubung schuldig machten.

Das Ehepaar hatte das Kind aus der Mongolei im November 2006 bei sich aufgenommen, um es für Auftritte mit einer Artistengruppe zu einem "Schlangenmädchen" auszubilden.

Da die Leistungen der 13-Jährigen aus Sicht der Angeklagten hinter den Erwartungen zurückblieben, begannen sie im Februar 2007, das Mädchen massiv körperlich zu misshandeln. Das Kind wurde dabei mit Bambusstöcken geschlagen, getreten und gefesselt. Im Prozess hatten die Angeklagten die Taten eingeräumt. Die Anklage lautete auf Misshandlung Schutzbefohlener.

Im Juli 2007 gelang dem Mädchen die Flucht. Als es völlig entkräftet im Mainzer Stadtteil Gonsenheim aufgegriffen wurde, war sein Körper mit Blutergüssen und Schwellungen übersät. Derzeit befindet sich das Mädchen in einer Jugendeinrichtung. (mbo/ddp)

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