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Eilantrag abgelehnt: Heß-Gedenkmarsch bleibt verboten

Der von Neonazis geplante Gedenkmarsch für den Stellvertreter von Adolf Hitler, Rudolf Heß, im bayerischen Wunsiedel bleibt auch in diesem Jahr verboten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Es wies damit einen Eilantrag gegen das vom Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte Verbot der für den 22. August angemeldeten Versammlung von Rechtsextremisten zurück. In Wunsiedel befindet sich das Grab von Heß. Schon in den vergangenen vier Jahren waren die geplanten Gedenkmärsche in Wunsiedel von Gerichten verhindert worden. Die Karlsruher Verfassungshüter erklärten nun erneut, den Rechtsradikalen könne zugemutet werden, auf die grundsätzliche Behandlung des Verbots der Heß-Demonstrationen im verfassungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren zu warten. Heß war 1946 bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Von 1966 an war der einstige Hitler-Stellvertreter der einzige Insasse des Kriegsverbrechergefängnisses in Berlin-Spandau. Am 17. August 1987 nahm er sich im Alter von 93 Jahren das Leben. Seitdem gilt er in der rechtsradikalen Szene als Märtyrer. AFP

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