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Politik: „Ein Ärgernis ersten Ranges“

Der Steuerzahlerbund fordert, die Kostenpauschale für Abgeordnete abzuschaffen / Klage auf Gleichbehandlung

Berlin . Nach dem Streit um die Aufwandsentschädigung für Europaabgeordnete hat der Bund der Steuerzahler auch die Abschaffung der Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete gefordert. Während der vergleichbare Arbeitnehmer-Pauschbetrag seit 1990 fast unverändert geblieben und zum Jahreswechsel sogar noch gekürzt worden sei, steige die steuerfreie Kostenpauschale alljährlich, sagte Verbandspräsident Karl-Heinz Däke dem Tagesspiegel. Dies sei „eine Ungleichbehandlung, die ihresgleichen sucht“. Statt der Pauschale sollten Abgeordnete nur „einen geringen Pauschalbetrag in Anlehnung an das Einkommensteuerrecht“ erhalten, fordert Däke. „Darüber hinausgehende Aufwendungen sollten nur auf Grund von Einzelnachweisen berücksichtigt werden.“

Anfang des Jahres erhöhte sich die Kostenpauschale für Bundestagsmitglieder von 3503 auf 3551 Euro monatlich. Die steuerfreie Pauschale ergänzt die monatliche Abgeordnetenentschädigung von derzeit 7009 Euro. Mit ihr sollen sämtliche Kosten abgedeckt werden, die Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihres Mandats entstehen. Allerdings, so kritisiert Däke, hätten Abgeordnete häufig weniger Aufwand und würden die Kostenpauschale beim Nachweis mit Belegen gar nicht erreichen. Deshalb sei die Pauschale „für viele auch noch ein steuerfreies Zusatzeinkommen“. Zudem würden Arbeitnehmer und Politiker auch bei der Verrechnung ungleich behandelt. Während Abgeordnete ihre Kostenpauschale in Euro ausgezahlt bekämen, mindere die Werbungskostenpauschale bei Arbeitnehmern lediglich die Höhe der zu zahlenden Steuern.

Um dieses „Ärgernis ersten Ranges“ zu beseitigen, unterstützt der Steuerzahlerbund nun ein Musterverfahren. Der Dortmunder Finanzrichter Michael Balke hat gegen seinen Steuerbescheid geklagt und gefordert, ebenfalls ein Drittel seiner Einnahmen wie steuerfreien Kostenersatz zu behandeln. Fachlichen Rückenwind bekommt der Verband auch von dem Münsteraner Staatsrechtler Dieter Birk. Der Professor kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Steuerfreiheit der Abgeordnetenpauschale unhaltbar ist und dringend einer Korrektur bedarf.

Die mit Abstand höchste Kostenpauschale unter den Landtagsabgeordneten erhalten übrigens die Bayern. Zu ihren 5861 Euro Grundentschädigung kommen auf diese Weise noch einmal 2724 Euro hinzu. Allerdings liegen die Pauschalen in den anderen Bundesländern auch deshalb niedriger, weil darin (anders als in Bayern und in Berlin) Fahrtkostenerstattung, Tage- und Übernachtungsgeld noch nicht enthalten sind. Am niedrigsten ist die Kostenpauschale in Hamburg mit 333 Euro.

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