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Pakistan: Eine Wahl und kein Ergebnis

An diesem Samstag wird Musharraf durch das Parlament und die Provinzversammlungen als Pakistans Präsident bestätigt – nur darf es offiziell keiner sagen.

Berlin - Wenn an diesem Samstag das nationale Parlament und die vier Provinzversammlungen Pakistans zusammenkommen, um den neuen Präsidenten des Landes zu wählen, dann steht das Ergebnis bereits fest: Der jetzige Staatschef General Pervez Musharraf wird wieder gewählt werden, die Mehrheitsverhältnisse in den Abgeordnetenkammern lassen keinen Zweifel daran. Nur, und das ist eine der vielen Besonderheiten in diesem an Kapriolen mehr als reichen Wahlkampfprozedere, das Ergebnis darf nicht verkündet werden.

Das Oberste Gericht des Landes, das erst vor einer Woche eine Entscheidung zu Gunsten des Alleinherrschers getroffen und Klagen gegen eine erneute Kandidatur Musharrafs für das Amt des Präsidenten zurückgewiesen hatte, traf nun am Freitag den Beschluss, der die Wirrungen der pakistanischen Innenpolitik noch einmal weiterdreht. Während es nach dem Urteil von vor einer Woche für einige Tage so ausgesehen hatte, als könnte Musharraf sich aus seiner Sicht nun ohne Probleme im Amt bestätigen lassen, so erklärten die Richter heute, erst am 17. Oktober würden sie über weiter ausstehende Klagen beraten. Die Frage, die dabei nach wie vor entschieden wird, ist, ob Musharraf tatsächlich als Oberbefehlshaber der Armee für das Amt hätte kandidieren dürfen.

Der General hatte im Oktober 1999 den damaligen Premier Nawaz Scharif aus dem Amt geputscht. 2002 ließ er sich dann in einem schlecht gefälschten Referendum zum Präsidenten wählen. Seitdem wurde immer wieder gefordert, der Präsident solle seinen Posten als Armeechef abgeben, doch bisher hat Musharraf an diesem festgehalten. Aus gutem Grund: In Pakistan ist die Armee die bei weitem stabilste Institution im Staat.

Zuletzt aber hatte der Präsident selbst deutlich gemacht, dass er spätestens zum 15. November, dem Tag seiner erneuten Amtseinführung und der Auflösung des alten Parlaments, als militärischer Oberbefehlshaber zurücktreten würde. Vor wenigen Tagen ernannte er außerdem seinen Vertrauten und früheren Chef des Geheimdienstes ISI, Afshaq Kayani, zum Vizearmeechef, der im Falle von Musharrafs Rücktritt an dessen Stelle nachrücken würde. Diesen Schritt werteten die meisten Beobachter als klares Signal, dass Musharraf diesmal tatsächlich die Uniform ablegen würde.

Nun aber hat durch den Gerichtsbeschluss vom Freitag eine neue Hängepartie begonnen. Zwar ist schwer vorstellbar, dass die Richter nach der Wahl Musharrafs diese dann am 17. Oktober rückwirkend für ungültig erklären werden. Doch die herausgezögerte Entscheidung dürfte die ohnehin stark aufgeheizte Stimmung im Land kaum beruhigen. Außerdem bedeutet dies vielleicht, dass Musharraf offiziell noch gar nicht als wiedergewählt gilt, wenn die frühere Regierungschefin Benazir Bhutto nach acht Jahren im Exil wie geplant am 18. Oktober nach Pakistan zurückkehrt. Bhutto will jetzt zum dritten Mal Premierministerin werden, und es sieht so aus, als ob sie und Musharraf inzwischen zu einem entsprechenden Deal gekommen sind.

Jedenfalls hat der Präsident Bhuttos Rückkehr auf rechtlicher Ebene den Weg weitgehend frei gemacht und eine Verordnung verabschiedet, die eine Amnestie für Politiker seit Mitte der 80er Jahre vorsieht. Damit werden die Korruptionsvorwürfe gegen Bhutto gegenstandslos. Allerdings, so hieß es am Freitag, nicht die Vorwürfe gegenüber dem Ex-Premier Nawaz Scharif, der erst vor wenigen Wochen nach einem vierstündigen Aufenthalt in Pakistan wieder ins Exil in Saudi-Arabien transportiert worden ist.

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