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Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sowie die Innenminister von Niedersachsen, Uwe Schünemann, von Sachsen, Markus Ulbig, und von Hessen, Boris Rhein (alle CDU), während der Innenministerkonferenz.

© dpa

Einstimmiger Beschluss: Innenminister streben NPD-Verbot an

Die Innenminister von Bund und Ländern haben einen einstimmigen Beschluss gefasst. Trotzdem ist das Ergebnis weniger deutlich, als es die Befürworter eines Verbotsverfahrens erhofft hatten.

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Die Innenminister von Bund und Ländern streben ein Verbot der NPD an. Mit diesem einstimmigen Beschluss endete am Freitag die Herbsttagung der Innenministerkonferenz (IMK) in Wiesbaden. Ihr turnusgemäßer Vorsitzender, Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU), sprach von einer klaren Botschaft im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Schließlich sei die Ideologie der NPD menschenverachtend, demokratiefeindlich und antisemitisch.

Nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder sei die Partei darauf aus, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und schließlich zu beseitigen, heißt es im Beschluss. Hatten vor der Konferenz Skeptiker und Befürworter eines erneuten NPD-Verbotsantrags in zahllosen Interviews noch ihre Differenzen ausgebreitet, betonten sie nach den Beratungen die Gemeinsamkeiten.

Auch der Sprecher der von der SPD regierten Länder, die seit Monaten einen neuen Verbotsantrag fordern, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer, zog ein „absolut positives Fazit“.

Das Ergebnis ist allerdings weniger deutlich, als es die Befürworter eines NPD-Verbots erhofft hatten. Von einem Beschluss, der ein zweites Verfahren festschreibt, kann keine Rede sein. Das Bundesinnenministerium wird nun mit seiner Abteilung Verfassungsrecht die Regie in der „länderoffenen Arbeitsgruppe“ übernehmen, die Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) im Frühjahr initiiert hatte, um Chancen und Risiken eines neuen Anlaufs zum NPD-Verbot zu prüfen.

Bekanntlich zählt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zu den Skeptikern. Der in der SPD geäußerte Wunsch, in sechs Monaten könnten die Anträge auf ein Verbot geschrieben werden, scheint nun kaum noch realistisch zu sein.

An dieser Entwicklung sind die SPD-Innenminister nicht ganz unbeteiligt. Aus ihren Reihen wurde Stahlknechts Arbeitsgruppe vorgehalten, sie sei zu langsam. Ende November und damit ein halbes Jahr nach Stahlknechts Initiative zur Gründung der Arbeitsgruppe hatten sich die Experten aus allen Ländern und dem Bundesinnenministerium, vor allem Verfassungsschützer, erstmals in Magdeburg getroffen. Da hatte allerdings noch Sachsen-Anhalt die Richtung vorgegeben.

Das hat sich nun mit der Aufwertung der Rolle des Bundesinnenministeriums in der Arbeitsgruppe geändert – doch ein höheres Tempo bei der Prüfung der Aussichten eines Verbotsverfahrens ist nun erst recht nicht in Sicht.

Außerdem verwiesen Skeptiker wie Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) und Amtskollege Rhein auch nach dem gemeinsamen Beschluss der IMK auf die hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht im März 2003 bei der Einstellung des damaligen Verbotsverfahrens gegen die NPD aufgestellt hatte. Es gehe Präzision vor Schnelligkeit, betonte Rhein, „ein erneutes Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht können wir uns nicht leisten, es käme einem Ritterschlag für die NPD gleich“.

Bis zum Sommer erwarte er ein belastbares Ergebnis der Arbeitsgruppe, sagte Rhein auf Nachfrage. Erst danach werde geprüft, in welchem Ausmaß V-Leute des Verfassungsschutzes in der Neonazi-Szene abgeschaltet werden müssten, um das Risiko durch V-Leute „kontaminierter Beweise“ auszuschließen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Verbotsverfahren eingestellt, weil mehrere Richter die V-Leute des Verfassungsschutzes in Vorständen der NPD als Verfahrenshindernis interpretierten.

Rückenwind für ein Verbotsverfahren erwarten die Innenminister offenbar von dem Ermittlungsbericht von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt über die Taten der Zwickauer Terrorzelle. Wenn es gelinge, eine„Gewaltbrücke“ zwischen dieser rechtsterroristischen Gruppe und der NPD nachzuweisen, verbessere das die Chancen eines Verbotsantrags erheblich, sagte Bundesinnenminister Friedrich. Sicherheitskreise betonten, bislang gebe es nur den Verdacht, einzelne NPD-Mitglieder hätten mit der Terrorgruppe in Verbindung gestanden.

Unterdessen hat der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, die Chefs aller anderen Fraktionen aufgefordert, gemeinsam einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das Gremium solle klären, „welche Schwachstellen und Versäumnisse auf Bundesebene“ dazu führten, dass die Existenz und die Straftaten der Zwickauer Terrorzelle, die sich „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ nannte, bis zum November 2011 unentdeckt blieben.

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