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Eine Krankheit des zum Tode Verurteilten könnte zu starken Schmerzen bei einer Hinrichtung mit dem Barbiturat Pentobarbital führen.

© picture alliance / Winfried Roth

Entscheidung des obersten US-Gerichts: Schmerzen bei Hinrichtungen sind rechtens

Das Oberste US-Gericht stellt fest: Die US-Verfassung garantiere keinen schmerzlosen Tod bei Hinrichtungen, ein Verurteilter kann nun exekutiert werden.

Das Oberste US-Gericht hat eine geplante Hinrichtung im Bundesstaat Missouri zugelassen, obwohl die Exekutionsmethode dem an einer seltenen Krankheit leidenden Verurteilten Russell Bucklew große Schmerzen zufügen könnte. Mit fünf zu vier Stimmen urteilten die Richter am Montag (Ortszeit), die Verfassung „garantiere einem verurteilten Häftling keinen schmerzlosen Tod“. Rechtlich fragwürdig wäre eine Exekution, bei der größere Schmerzen zugefügt werden als „nötig, um eine Todesstrafe zu vollstrecken“.

In Missouri töten die Henker mit dem Barbiturat Pentobarbital. Der 50 Jahre alte Bucklew leidet nach Darstellung seiner Anwälte an Gefäßtumoren (kavernöse Hämangiome). Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass die Tumore in Hals und Rachen bei Anwendung von Pentobarbital aufbrechen und Bucklew an seinem eigenen Blut erstickt. Bucklew hat in seinem Antrag an das Oberste Gericht nicht grundsätzlich gegen sein Todesurteil protestiert, sondern nur gegen die Hinrichtungsmethode.

Der Fall zieht sich seit Jahren durch die Instanzen. Zweimal, in den Jahren 2014 und 2018, hatte das Oberste Gericht Bucklews Hinrichtung aufgeschoben. Bucklew hatte 1996 den Lebensgefährten seiner Ex-Freundin erschossen. Danach hatte er die Ex-Freundin verschleppt und vergewaltigt.

Laut dem Fernsehsender KCUR hat die Vollzugsbehörde von Missouri für Bucklew noch keinen Hinrichtungstermin festgelegt. 2019 sind in den USA bisher drei Todesurteile vollstreckt worden. 2018 wurden 25 Menschen hingerichtet. (epd)

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