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Urteil: Entzug des Flüchtlingsstatus rechtens

In Deutschland lebenden Irakern kann die früher erteilte Anerkennung als Flüchtling wieder entzogen werden. Zu dieser Entscheidung ist das Bundesverwaltungsgericht Leipzig gekommen.

Leipzig - Dies gelte auch dann, wenn der Flüchtlingsstatus nach In-Kraft-Treten des neuen Zuwanderungsgesetzes aufgehoben wurde, obwohl die Ankennung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt war, hieß es. Drei Iraker hatten gegen die Aufhebung ihres Flüchtlingsstatus im Jahre 2005 geklagt. Als Grund führte das Bundesamt für Migration die geänderte Situation im Irak nach dem Sturz des Diktators Saddam Hussein an. Die Betroffenen waren aus Angst vor Repressalien aus ihrem Heimatland geflüchtet und 1979 beziehungsweise 2002 als Flüchtlinge anerkannt worden.

In zwei Fällen aus Bayern wurden die Revisionen der Kläger zurückgewiesen. Im Fall einer in Nordrhein-Westfalen lebenden Irakerin verwiesen die Leipziger Richter das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zurück. Eine Ermessensentscheidung war nach Ansicht der Leipziger Richter bei allen drei Klägern nicht geboten, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren.

"Kein unterdrückendes Regime mehr zu erwarten"

Nach dem Widerruf ihrer Flüchtlingsanerkennung hatten sie zunächst erfolgreich vor den örtlichen Verwaltungsgerichten geklagt. Die Gerichte verwiesen bei ihren Entscheidungen auf die derzeit instabile Lage im Irak. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof und das OVG Münster wiesen die Klagen hingegen ab. Die Begründung lautete unter anderem: Es sei nicht zu erwarten, dass dass sich im Irak wieder ein Regime etabliert, von dem Verfolgung ausgeht.

Das OVG Münster muss nun allerdings die Argumente der irakischen Frau noch einmal prüfen. Sie hatte geltend gemacht, dass sie sich in Deutschland von ihrem irakischen Mann getrennt hat und als allein erziehende Mutter lebt. Deswegen würde sie im Irak keine Aufnahme in ihrer Familie finden und müsse eine geschlechtsspezifische Verfolgung fürchten. (tso/dpa)

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