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Ermittlungen: Tauss droht Anklage wegen Kinderpornos

Der ehemalige SPD-Abgeordnete Tauss könnte bald wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht kommen. Zuvor muss der Bundestag aber seine Immunität aufheben. Ein Antrag liegt nicht vor. Tauss' Verteidiger ist empört über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft.

Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss muss damit rechnen, demnächst wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt zu werden. Rüdiger Rehring von der Karlsruher Staatsanwaltschaft bestätigte dem Tagesspiegel am Dienstag, die polizeilichen Ermittlungen seien beendet. Darüber hatte die „Bild“-Zeitung bereits am Dienstag berichtet. Tauss’ Anwalt Jan Mönikes kritisierte das Auskunftsverhalten der Behörde scharf als „öffentliche Vorverurteilung“ und wiederholte seinen Vorwurf einer „sozialen Exekution“. Die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel nannte die Informationspolitik Rehrings „ein bisschen voreilig und nicht sehr geschickt“, da vor der Anklageerhebung noch eine Stellungnahme des Beschuldigten abgewartet werden müsse. Rehring verteidigte sich, er habe nur das generelle Vorgehen in einem solchen Fall geschildert. Ein Journalist habe sich bei ihm gemeldet, der über den Verfahrensstand aus anderer Quelle informiert gewesen sei.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Strafverfolger im Fall Tauss steht seit Monaten in der Kritik. Dem früheren SPD-Mann, der sich der Piratenpartei angeschlossen hat, wird vorgeworfen, in seiner Berliner Wohnung einen Koffer mit kinderpornografischem Material verwahrt zu haben. Außerdem sollen belastende Daten auf seinem Handy gefunden worden sein. Tauss gab das zu, hält sein Vorgehen aber für straflos. Er habe in seiner Eigenschaft als Parlamentarier recherchieren und einen Kinderpornoring sprengen wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte dieser Einschätzung öffentlich widersprochen.

Nach Auskunft des Vorsitzenden des Immunitätsausschusses im Bundestag, Thomas Strobl (CDU), kann die aktuelle Information über das Verfahren nicht von Parlamentariern gekommen sein. Um Tauss anklagen zu können, müsste zunächst seine Abgeordnetenimmunität aufgehoben werden. „Uns liegt noch kein Antrag vor“, sagte Strobl dem Tagesspiegel. Man habe bislang nur die Ermittlungen genehmigt. Sollte demnächst ein Antrag eintreffen, könne in den Bundestagssondersitzungen am 26. August oder 8. September darüber entschieden werden. 

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